Adresse der Immobilie

Auf einen Blick

Kaufpreis und Maklerprovision

Ein- oder Zweifamilienhaus - spezifische Angaben

Grundstücksdaten

Objektbeschreibung

Willkommen in Ihrem zukünftigen Zuhause – ein liebevoll gestalteter Bungalow als Reihenmittelhaus in Offenbach-Bieber, eingebettet in eine ruhige Seitenstraße. Mit seinen ca. 140 m² Wohnfläche und dem großzügigen Grundstück von 343 m² bietet dieses Haus viel Platz zum Leben, Wachsen und Wohlfühlen. Das Herzstück ist die große westliche Terrasse mit Garten, wo Ihre Kinder nach Herzenslust spielen können und Sie es sich beim Sonnenuntergang gemütlich machen. Ein urig eingewachsener Brunnen sorgt für ein besonderes Ambiente und macht den Garten zu einer kleinen Oase.

Im hellem Erdgeschoss erwartet Sie ein weitläufiger Flur, eine praktische Küche, ein Gäste-WC sowie ein großzügiges Wohn- und Esszimmer für gemeinsame Familienzeit. Das Bad und zusätzliche Schlafzimmer lassen viel Spielraum für die eigenen Wohnideen. Im Untergeschoss eröffnen fünf große Kellerräume neue Möglichkeiten – ob Hobby, Spiel oder Stauraum, hier ist Platz für alles, was das Familienleben braucht.

Sonstige Angaben (Einwohner etc.)

Lagebeschreibung

Energieausweis Angaben

Weitere wichtige Eckdaten

Erbbaurecht

Sonstiges:

Besteht ein Erbbaurecht?: Ja

Beginn Erbbauvertrag: 5.12.1979

Enddatum Erbbauvertrag: 31.12.2077

Vereinbarter Anpassungsmodus: Verbraucherpreisindex alle fünf Jahre

Sonstige vertragliche Vereinbarungen: Die Stadt Offenbach muss dem Verkauf zustimmen. Sie hat folgende Bedingungen an die Zustimmung geknüpft:

1. Erwerb durch Eigennutzer

2. Der Erbbauzins wird neu festgelegt auf 1 Prozent vom aktuellen (2026) Bodenrichtwert. Dieser ist dann für 5 Jahre fest. Bodenrichtwert zum 1.1.2026 wurde nun fertgestellt bei 750,- € /m² Grundstücksfläche (361m² inkl. Garage). Damit ist der Grundstückswert bei 270.750,- , davon 1% sind 2.707,- € Erbbauzins p.a., zahlbar vierteljährlich in Höhe von 676,75 €. Angaben sind von der Stadt Offenbach und ohne Gewähr. Finale Festsetzung erfolgt nach Prüfung durch zuständige Gremien der Stadt Offenbach.

Erläuterungen zum Erbbaurecht: Der Erbbaurechtsvertrag kann jederzeit eingesehen werden.

Reduzierte Grunderwerbsteuer (Bewertungsgesetz Anlage 9a zu § 13): bitte mit Steuerberater prüfen

Zusatzoption: Das Grundstück kann jederzeit nach dem Erwerb des Erbbaurechts zum dann gültigen Bodenwert vom Erbbaugeber abgekauft werden. Eine solche Klausel gibt es in neueren Erbpachtverträgen nicht mehr.

Schlussnotizen

Verwenden Sie das folgende Formular, um uns zu diesem Angebot zu kontaktieren

Die Informationen, die Sie uns über dieses Formular senden, werden zu 100% mit modernen Verschlüsselungsstandards verschlüsselt.

Bitte teilen Sie uns hier Informationen über Ihre Immobiliensuche, Zeiten Ihrer Verfügbarkeit für Besichtigungen und alles Sonstige was wichtig ist mit. Je mehr Informationen wir im Vorfeld haben, umso gezielter können wir auf Ihre Anfrage reagieren. Wenn Sie nichts schreiben möchten, ist es auch ok.

Sie müssen uns keine Telefonnummer schicken. Es macht es aber einfacher, mit Ihnen einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren oder Rückfragen zu klären, wenn wir Sie auch telefonisch kontaktieren können. 

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Mir ist bewusst, dass ich mit dem Absenden dieser E-Mail eine verbindliche Vereinbarung eingehe, der AllGrund Immobilien GmbH eine Maklerprovision zu zahlen, und zwar NUR, WENN ich diese bestimmte Immobilie kaufe, selbst wenn ich sie direkt vom Verkäufer erwerbe. Ich kann den Maklerservice von AllGrund innerhalb von 14 Tagen nach Absenden dieser E-Mail kündigen, muss jedoch die Maklerprovision dennoch zahlen, und zwar NUR, WENN ich diese bestimmte Immobilie kaufe, nachdem ich AllGrund diesbezüglich kontaktiert habe.
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Maklervertrag zu widerrufen. Hierzu schicken Sie an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Str. 35, 63303 Dreieich, Fax-Nr.: 06103 8073755, widerruf (at) allgrund.de; eine schriftliche Erklärung. Siehe auch die Erläuterungen zum Widerrufsrecht hier

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