Besteht ein Erbbaurecht?: Ja
Beginn Erbbauvertrag: 05.12.1979
Enddatum Erbbauvertrag: 31.12. 2077
Vereinbarter Anpassungsmodus: Verbraucherpreisindex alle fünf Jahre
Bodenrichtwert des Grundstücks je m² Grund und Boden: 750,00 €
Sonstige vertragliche Vereinbarungen:
Sonstiges:
Besteht ein Erbbaurecht?: Ja
Beginn Erbbauvertrag: 5.12.1979
Enddatum Erbbauvertrag: 31.12.2077
Vereinbarter Anpassungsmodus: Verbraucherpreisindex alle fünf Jahre
Sonstige vertragliche Vereinbarungen: Die Stadt Offenbach muss dem Verkauf zustimmen. Sie hat folgende Bedingungen an die Zustimmung geknüpft:
1. Erwerb durch Eigennutzer
2. Der Erbbauzins wird neu festgelegt auf 1 Prozent vom aktuellen (2026) Bodenrichtwert. Dieser ist dann für 5 Jahre fest. Bodenrichtwert zum 1.1.2026 wurde nun fertgestellt bei 750,- € /m² Grundstücksfläche (361m² inkl. Garage). Damit ist der Grundstückswert bei 270.750,- , davon 1% sind 2.707,- € Erbbauzins p.a., zahlbar vierteljährlich in Höhe von 676,75 €. Angaben sind von der Stadt Offenbach und ohne Gewähr. Finale Festsetzung erfolgt nach Prüfung durch zuständige Gremien der Stadt Offenbach.
Erläuterungen zum Erbbaurecht: Der Erbbaurechtsvertrag kann jederzeit eingesehen werden.
Reduzierte Grunderwerbsteuer (Bewertungsgesetz Anlage 9a zu § 13): bitte mit Steuerberater prüfen
Zusatzoption: Das Grundstück kann jederzeit nach dem Erwerb des Erbbaurechts zum dann gültigen Bodenwert vom Erbbaugeber abgekauft werden. Eine solche Klausel gibt es in neueren Erbpachtverträgen nicht mehr.
Erläuterungen zum Erbbaurecht: Der Erbbaurechtsvertrag kann jederzeit eingesehen werden.