Besteht ein Erbbaurecht?: Ja
Höhe des jährlichen Erbpachtzinses: 60.000,00 €
Beginn Erbbaurechtsvertrag?: 1. November 1995
Ende des Erbbaurechts?: 31. Dezember 2094
Erbbauzins p.a. bei Erwerb: 60.000,00 €
Vereinbarter Anpassungsmodus: Die Wertsicherungsklausel richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex (Änderung um 2%Punkte, Basisjahr 2020=100)
Vereinbarung betreffend Vertragsende: Drei Drittel des gemeinen Wertes nach Ertragswertverfahren, bezogen auf die baulichen Anlagen ohne Bodenwert
Bodenrichtwert des Grundstücks je m² Grund und Boden: 1.125,00 €
Sonstige vertragliche Vereinbarungen: Erbbauzins von 5.000 € ist monatlich zum 5. fällig.
Erläuterungen zum Erbbaurecht: Der Erbbauvertrag liegt zur Einsichtnahme vor.
Reduzierte Grunderwerbsteuer (Bewertungsgesetz Anlage 9a zu § 13): Bitte von Steuerfachanwalt oder -berater prüfen lassen