PLZ: 61350
Stadt oder Ort: Bad Homburg
Stadtteil bzw. Gemarkung: Kirdorf
Einwohnerzahl (ca.): 55.000
Landkreis: Hochtaunuskreis
Bundesland: Hessen
Kaufpreis: 1.900.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche: 5.760,00 €
Parkmöglichkeit: Doppelgarage und Stellplatz; weitere Garage
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis): 5,95 %
Gesamtprovision: 5,95 %
Provision zahlbar von: Käufer
Anmerkung zur Provision: Der Käufer zahlt bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags eine Provision in Höhe von 5,95% vom beurkundeten Kaufpreis.
Art des Grundstücks: Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) : 827,00 m²
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
Das Gebäude hat ein herrliches, großes Grundstück. Eine zusätzliche Bebauung im hinteren Teil müßte bei den zuständigen Behörden erfragt werden.
Auf den Punkt gebracht:
Bad Homburg ist immer ein sicherer Standort für eine Kapitalanlage in eine Wohnimmobilie
Baujahr: (Altbestand ca. 1960), Umbau und Erweiterung 1992
Anmerkung zum Baujahr: 1960; kompletter Umbau und Erweiterung 1991-1992; zweite Garage 1998
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Erdgeschoss mit vier Zimmern, Küche, Bad, Gäste-WG, Außenterrasse; Obergeschoss mit vier Zimmern, Küche, Bad, Gäste-WC und Balkon. Dachgeschoß Neubau aus 1993 mit vier Zimmer, Küche, Bad und Balkon. Gebäude ist voll unterkellert, ausreichend Platz für alle Parteien vorhanden. EG und OG sind vermietet, DG wird frei.
Ausstattung:
Sauna im Keller, Bar mit offenem Kamin, Zentralheizung
Parkmöglichkeiten:
Einzelgarage
Kommentar betreff Parksituation:
Es gibt zwei Garagen und zwei Stellplätze.
Weitere Objektdaten: Dachgeschosswohnung wird bis zur Übergabe frei, da bisher selbst genutzt
Sonstiges zur Immobilie:
Standard entspricht den 1990er Jahren; insgesamt ein attraktives Gebäude mit gutem Vermietungspotenzial bzw. auch als Mehrgenerationenhaus.
Gebäude: Mehrfamilienhaus
Art des Energieausweises: Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert : 99,60 kW/m²a
Primärenergiebedarf: 109,50 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger: Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis: 1991
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: enthalten
Energieeffizienzklasse: C (< 100)
Baujahr Anlagetechnik laut Angabe im Energieausweis: 2009
Datum Energieausweis: 8.7.2023
#R•ñõ3²aj|t¬³
Anzahl Wohnebenen gesamt: 3
Wohnfläche: 330,00 m²
Nutzflächen (z.B. Keller, Garagen, Nebenräume, etc.): 100,00 m²
Anzahl Wohnungen im Gebäude: 3
Anzahl Wohnungen je Vollgeschoß: 1
Dachgeschoß ausgebaut: 1992
Unterkellerung: voll unterkellert
Anzahl Vollgeschosse: 2
Status bei Übergabe: Teilweise vermietet
Verfügbar ab: nach Absprache
Dienstbarkeiten in Abt. II des Grundbuchs: keine
Sonstige Rechte und Belastungen: keine ersichtlich
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts: Sichere Kapitalanlage in einer der hochwertigsten Kurstädte Deutschlands
Besichtigungstermine: nach Absprache
Corona-Hinweise: bei Wiederaufflammen des Virus Maskenpflicht
Hinweis zu den Fotos: mehr Fotos folgen
Inhalte und werbliche Aussagen: Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)