AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
Tel.: 06103 310847 | Fax: 06103 8073755
Email: service@allgrund.com Homepage: www.allgrund.com
6,5 Zimmer, 3 Etagen, Flachdach, Garten, Terrasse, viel Grün, 142m² Wfl., 217 m² Grdst.
PLZ:
60433
Stadt oder Ort:
Frankfurt
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
750.000
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
685.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
4.700,00 €
Parkmöglichkeit:
Straßenparken, Sackgasse
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision:
Gemäß BGB § 656c wird die Maklerprovision in Höhe von 5,95% inkl. MWSt. je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer getragen.
Art des Gebäudes:
Reihenhaus
Wohnfläche:
141,71 m²
Erläuterungen zur Wohnfläche:
Terrasse im EG zu 50% angerechnet, Balkon im 1. OG zu 25%
Wohnwirtschaftlich ausgebaute Nutzfläche (z.B. Soutterrain oder Dachgeschoss):
Es gibt kein Dachgeschoss. Das Dach ist auch kein Flachdach, sondern hat mittig einen Abstand zur Dachdecke, so daß beidseitig das Wasser zu den Regenrinnen ablaufen kann.
Quelle oder Hinweise zu den Flächenangaben:
Eigene Vermessung durch DATI GmbH, Zertifizierter Vermesser
Anzahl der Vollgeschosse:
3
Anmerkung zu Vollgeschosse:
Der Keller ist nicht zu Wohnzwecken ausgebaut. EG, 1. und 2. OG sind die drei Vollgeschosse.
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
217,00 m²
Wohnlageneinstufung:
Gehobene Lage
Auf den Punkt gebracht:
Ideal für die Familie, die statt in einer Stadtwohnung lieber in einem Stadthaus zu einem erschwinglichen Preis leben möchte
Baujahr:
1930
Anmerkung zum Baujahr:
Es gibt keine Bauakte, daher kann das genaue Baujahr nicht ermittelt werden. Die Akte ist einem Bombenangriff zum Opfer gefallen.
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
In einer ruhigen Sackgasse im Carré der Heinrich-von-Stephan-Siedlung liegt dieses in den dreißiger Jahren errichtete, dreigeschossige Reihenhaus. In 1981 wurde es von den zuletzt dort wohnenden Eigentümern erworben und grundlegend renoviert.
Das Erdgeschoss hat Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Terrasse und den idyllischen Garten. Im 1. OG sind WC, zwei Schlafzimmer und Bad: im 2. OG sind drei weitere Zimmer und ein WC.
Der Garten hat einen Abgang zum Keller, der ausreichend Abstellfläche in drei Räumen sowie den Platz für die Gas-Zentralheizung aufweist.
Hauseingangstüre, Heizung und Dachisolation sind in den letzten ca. 15-20 Jahren erneuert worden. Der gepflegte Vorgarten ist eine Blütenlandschaft, die sich nahtlos in die Blütenlandschaften dieser Straße einfügt.
Ausstattung:
Die Küche ist voll eingerichtet und kann problemlos weiter benutzt werden.
Parkmöglichkeiten:
Strasse
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
121,58 kW/m²a
Primärenergiebedarf:
133,73 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1930
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
2005
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
D (< 130)
Datum Energieausweis:
21.7.2022
Besondere elektrische Installationen:
Der Zählerkasten wurde im Zuge der Sanierung um ca. 1981 erneuert.
Photovoltaik vorhanden?:
Nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?:
Nein
Lagebeschreibung:
Perfekte Familienlage in einer geschützten Sackgasse zwischen Hügelstraße und Friedlebenstraße im Dornbusch, innerhalb der Heinrich-von-Stephan-Siedlung. Parkgelände auf der südlichen Seite, Tennisanlage und daneben der Sinai-Park mit großem Spielgelände.
Sie sind dennoch mitten in der Stadt. Mit dem Fahrrad erreichen Sie das Stadtzentrum und das Bankenviertel in 6-7 Minuten, zu Fuß in weniger als einer halben Stunde.
Stadtteil:
Dornbusch (Mitte Nord)
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Perfekte Anbindung an vier U-Bahn-Linien (U 1, 2, 3, 8) nur wenige Gehminuten entfernt. Dazu Stadtbus.
Verkehrsanbindung mit Pkw:
In nur 1 Minute raus auf die Eschersheimer Landstraße.
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Kinderfreundlichkeit der Lage:
Sehr nett und kinderfreundlich - kein "gefährlicher" Straßenverkehr in der Nähe des Hauses. Abgrenzung zur Hügelstraße durch dazwischen liegende Blockbebauung entlang der Hauptverkehrsader.
Fahrradwege-Ausbau:
Die Wohnstraße selbst ist ein Paradies für radfahrende Kleinkinder, auch der angrenzende Park ist ein gutes Übungsgelände.
Schulen, Kindergärten etc.:
Die Waldorf Schule ist zu Fuß nur ca. zwei Minuten entfernt. Nicht weit entfernt sind auch die Anne-Frank-Schule, die Viktor-Frankl-Schule und die Kindertagesstätte Fritz-Tarnow-Straße.
Einkaufsmöglichkeiten:
Supermarkt (REWE) fünf Minuten zu Fuß; weitere Einkaufsmöglichkeiten in Gehweite.
Sonstige Angaben:
Das Objekt bedarf einer Modernisierung, ist jedoch von der Substanz her ganz ausgezeichnet. Außenwanddicken z.T. bis fast 40 cm. Keller ist trocken, Dach wurde neu gemacht und gedämmt, Heizung ist keine 20 Jahre alt und top Marke. Alles ist überschaubar.
Was Sie noch wissen sollten:
Häuser in dieser begehrten Lage sind rar. Auch wenn inzwischen die Zinsen aus der Tiefphase rausgekommen sind, lohnt sich das Investment. Ihre Kinder werden es Ihnen danken! (Die U 8 fährt zur Uni auf dem Riedberg, und alle vier U-Bahnen zur Uni im Westend).
Besteht ein Erbbaurecht?:
Nein, das Objekt ist erbbauzinsfrei, das Grundstück gehört uneingeschränkt Ihnen nach dem Kauf.
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Diese Lage ist unschlagbar schön, gepflegte Umgebung und gute Nachbarschaft.
Über den Grund für den Verkauf:
Erbangelegenheit
Besichtigungstermine:
Jederzeit möglich, wir haben die Schlüssel, das Objekt ist nicht bewohnt.
Wann kann die Übergabe stattfinden?:
Sofort nach Kaufpreiszahlung
Hinweis zu den Fotos:
Alle Fotos sind im Juli 2022 gemacht worden.
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.