AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
Tel.: 06103 310847 | Fax: 06103 8073755
Email: service@allgrund.com Homepage: www.allgrund.com
3-4 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, frei
PLZ:
63179
Stadt oder Ort:
Obertshausen
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
25.000
Landkreis:
Offenbach
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
292.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
3.400,00 €
Parkmöglichkeit:
Garage
Kaufpreis Parkflächen:
5.000,00 €
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision:
Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 50% der Gesamtprovision, gemäß BGB § 656c
Kaufnebenkosten:
ca. 10 Prozent insgesamt für den Käufer
Art des Grundstücks:
Gebäude- und Freifläche
Größe Grundstück (m²) :
4.063,00 m²
Auf den Punkt gebracht:
Schöne helle Wohnung mit herrlicher Aussicht
Baujahr:
1973
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Wohnung liegt im 7. und letzten Obergeschoss einer gepflegten Wohnanlage mit insgesamt 40 Einheiten und vielen Eigennutzern; es wird sehr viel Wert auf den Erhalt der Anlage gelegt.
Die Wohnung wurde im Jahr 2016 grundlegend saniert; das ehemalige Bad wurde mit dem ehemaligen Gäste-WC zusammengelegt und somit in ein modernes, geschmackvolles Dusch- und Wannenbad umgestaltet; auf das Gäste-WC konnte leicht verzichtet werden.
Ursprünglich hatte die Wohnung vier Zimmer. Bei den Umbauten wurde die Wand zwischen den beiden Zimmern entfernt; sie kann aber mit wenig Aufwand wieder hergestellt werden. Jedes Zimmer ist vom Flur separat erreichbar und hat auch ein eigenes Fenster.
Die Elektrik wurde in Bad und Küche erneuert.
Alle Fußböden wurden erneuert, überwiegend in robuster Teppich-Auslegeware.
Die Küche wurde erneuert und die Einbauküche kann so übernommen werden.
Dach, Fassade und Balkone wurden in den letzten Jahren von der Gemeinschaft erneuert. Die Fenster und Balkontüre wurden auf eigene Kosten von den derzeitigen Eigentümern in 2016 erneuert. Die Fenster sind mit Innenrollos mit Hitzeschutz-Effekt. Die vorhandenen Deckenleuchtmittel können teilweise übernommen werden.
Das Objekt wurde auch in den gemeinschaftlichen Flächen saniert oder renoviert (Flure, Aufzug).
Zur Wohnung gehört ein Abstellraum im Keller und ein Abstellraum im Dach - über den Wohnetagen befindet sich eine Dachetage (Flachdach), in der zusätzliche Abstellräume untergebracht sind.
Zum Gemeinschaftseigentum gehören ein Waschraum, ein Trockenraum, ein Fahrradabstellraum sowie die sehr schönen Außenanlagen: eine große Grünfläche (auch zum Wäschetrocknen), ein Grillplatz, ein Fahrradschuppen).
Parkmöglichkeiten:
Einzelgarage
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
90,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Heizöl
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1973
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
2000
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
C (< 100)
Datum Energieausweis:
13.08.2018
Lagebeschreibung:
Obertshausen mit seinen beiden Stadtteilen liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu Offenbach an der A3 mit günstiger Verkehrsanbindung.
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
S-Bahn (S 1) und regionale Busanbindung.
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Autobahn A 3 sowie Schnellstraße B 448, in alle Richtungen schnell und gut angebunden. Zum Frankfurter Flughafen außerhalb der Rush-Hour ca. 15 Minuten.
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Kinderfreundlichkeit der Lage:
sehr kinderfreundlich, Spielplatz in der Nähe
Art der WEG-Einheit:
Etagenwohnung
In welchem Stockwerk (Erdgeschoss=0):
7
Anzahl Stockwerke gesamt mit EG und ggf. DG:
7
Ca. Wohnfläche:
85,00 m²
Anzahl Zimmer:
3,00
Anzahl Schlafzimmer:
2
Anzahl Bäder:
1
Balkon, Terrasse, Loggia:
Balkon
Miteigentumsanteile:
2951,35 MEA
Monatliches Haus- oder Wohngeld:
356,00 €
Hinweis:
Für Details siehe Jahresabrechnungen
Darin enthaltene Einzahlung in die Erhaltungsrücklage:
91,00 €
Quelle für diese Angaben:
Wirtschaftsplan 2022
Sondernutzungsrechte:
Garage
Grundsteuer:
436,56 €
Kommentar zu den Kostenpositionen:
Siehe Jahresabrechnungen
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Einfach eine schöne, gemütliche, sonnige Wohnung
Besichtigungstermine:
Nach individueller Absprache
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden.
Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert.
Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten.
Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.