2 ZKBB, 55 m², Südbalkon, teilmöbl.
Straße: Geleitsstraße
PLZ: 60599
Stadt oder Ort: Frankfurt
Kaufpreis: 395.000,00 €
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis): 2,975 %
Gesamtprovision: 5,95 %
Provision zahlbar von: Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Art des Grundstücks: Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) : 2.324,00 m²
Wohnlageneinstufung: Gehobene Wohnlage
Auf den Punkt gebracht:
Gut vermietete 2 Zimmerwohnung auf Erdgeschoss-Ebene
Baujahr: 1953
Anmerkung zum Baujahr: Die Mehrfamilienhausanlage Geleitsstraße 3-11 wurde in 1998 per WEG geteilt. Es handelt sich um fünf Gebäudesegmente, je Haussegment gibt es acht Wohnungen, mit Wohnflächen zwischen 51 und 67 m². Insgesamt sind es 40 Wohnungen.
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Wohnung liegt im ersten Gebäude dieser Anlage in Richtung Wendelsweg im EG links, mit Balkon ins Grüne. Sie hat zwei Zimmer, Küche und Bad. Im Wohnzimmer kann ein Kaminofen angebracht werden (der Vorbesitzer hatte das).
Ausstattung:
Ausstattung mit Einbauküche, Bad mit Wanne, Gastherme, Balkon mit Südausrichtung
Parkmöglichkeiten:
Strasse
Art und Alter der Fenster:
Fenster sind iso-doppelverglaste Kunststofffenster ca. 90er Jahre
Einbauküche vorhanden: Ja
Kelleraufteilung: Es gibt einen Keller sowie einen Abstellraum unter dem Dach
Raumaufteilung: Zur Südseite liegen Wohnzimmer und Küche, zur Nordseite Bad und Schlafzimmer. Alle Räume sind vom Flur aus zu erreichen.
Bundesland: Hessen
Art des Energieausweises: Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert : 224,50 kW/m²a
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis: 1954
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: enthalten
Energieeffizienzklasse: G (< 250)
Baujahr Anlagetechnik laut Angabe im Energieausweis: 1984-2012
Datum Energieausweis: 16.5.2019
Lagebeschreibung:
Die Lage ist sehr beliebt. Hier hat man sowohl die Möglichkeit, auf schnellster Route binnen weniger Minuten im Stadtwald zu sein, also auch in Richtung Sachsenhausen-Lokalbahnhof; mit dem Rad ist alles binnen wenigen Minuten zu erreichen.
Optimale Sachsenhäuser Lage auf Höhe Henninger Turm, mit allen Annehmlichkeiten, die diese Lage bietet.
Stadtteil: Sachsenhausen
Art der WEG-Einheit: Erdgeschoss
Anzahl Stockwerke gesamt mit EG und ggf. DG: 4
Ca. Wohnfläche: 55,00 m²
Quelle oder Hinweis zur Flächenangabe: Die Wohnfläche wird demnächst neu vermessen und ein Grundriss erstellt.
Vermietet - Details: Die Wohnung ist vermietet.
Anzahl Zimmer: 2,00
Anzahl Schlafzimmer: 1
Anzahl Bäder: 1
Deckenhöhe (in m): 2,50 m
Balkon, Terrasse, Loggia: 1 Balkon
Miteigentumsanteile: 25 / 1.000 MEA
Anteil am Gesamtgrundstück in %: 2,50 %
Monatliches Haus- oder Wohngeld: 220,00 €
Darin enthaltene Einzahlung in die Erhaltungsrücklage: 52,00 €
Bei Vermietung umlegbar auf den Mieter: 70,00 €
Quelle für diese Angaben: Gemäß Wirtschaftsplan 2021
Höhe Erhaltungsrücklage: 132.074,01 €
Stand der Erhaltungsrücklage ist per: 31.12.2021
Anteil der Wohnung an der Erhaltungsrücklage?: 3327,21 €
Anzahl Wohnungen im Gebäude: 40
Weiterer Hinweis z.B. andere als Wohneinheiten: Es gibt nur Wohnungen, kein Gewerbe in der Wohnanlage
Zustand: Guter äußerer Gesamteindruck.
Geplante Maßnahmen: siehe Protokolle bzw. Beschlußsammlung
Bereits beschlossene Maßnahmen: siehe Beschlußsammlung
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation: Die Wohnung ist teilmöbliert vermietet. Die Mieter möchten ca 2-3 Jahre bleiben. Die Nettomiete ist entsprechend.
Derzeitige Nettomiete pro Monat: 950,00 €
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts: Lage Lage Lage....
Über den Grund für den Verkauf: Wegzug aus Frankfurt
Kommentar: Sehr gute Kapitalanlage in bester Sachsenhäuser Berglage
Besichtigungstermine: nach Absprache, nur Einzeltermine
Corona-Hinweise: AHA Regel beachten, tagesaktueller Negativtest erwünscht
Wann kann die Übergabe stattfinden?: Jederzeit nach Begleichung des Kaufpreises
Hinweis zu den Fotos: Aufgrund der Vermietungssituation können keine detaillierten Fotos veröffentlicht werden.
Inhalte und werbliche Aussagen: Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden.
Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert.
Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten.
Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)