AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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Bj. 1968, 3 WE, 4 GE, 7 Stpl., 295m² Grd., 669m² WNfl.,
PLZ:
60389
Stadt oder Ort:
Frankfurt
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
750000
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
3.100.000,00 €
Parkmöglichkeit:
7 Stellplätze auf dem Grundstück
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
7,14 %
Gesamtprovision:
7,14 %
Provision zahlbar von:
Käufer
Anmerkung zur Provision:
Der Käufer zahlt bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags eine Provision in Höhe von 7,14% vom beurkundeten Kaufpreis. Das ist inklusive Mehrwertsteuer.
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
295,00 m²
Wohnlageneinstufung:
Mittlere Wohnlage
Auf den Punkt gebracht:
Gepflegtes Wohn- und Geschäftshaus an der Seckbacker Landstraße Bornheim nahe U4
Baujahr:
1968
Anmerkung zum Baujahr:
Angabe im Energieausweis
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Wenige Gehminuten zur oberen Bergerstraße! Dieses Wohn- und Geschäftshaus ist stets sehr gut verwaltet und betreut worden; alle nötigen Reparaturen oder Instandsetzungen wurden gemacht. Einige Altmietverhältnisse sind abgelöst worden; eine Einheit (Gewerbe) ist frei und kann selbst genutzt oder neu vermietet werden. Der Vorteil: Das Gebäude hat einen Aufzug, der in 2020 für 22.500 € rundum saniert wurde.
Parkmöglichkeiten:
Stellplatz außen
Kommentar betreff Parksituation:
Es stehen insgesamt sieben Stellplätze zur Verfügung; alle sind vermietet.
Weitere Objektdaten:
Aufgeteilt nach WEG, d.h. Einheiten sind ggf. auch einzeln veräußerlich
Art und Alter der Fenster:
Doppelverglaste Isolierfenster
Jahr der Sanierung oder umfassender Modernisierungen des Sondereigentums (Wohnung):
Aufzug in 2022, Heizung in 2016 erneuert (Gas-Brennwert)
Art und Umfang der Sanierungen:
Weitere Reparaturen wurden "as needed" durchgeführt.
Sonstiges zur Immobilie:
Das Objekt hat einen Hausmeisterservice, einen Reinigungsservice, eine Mietverwaltung und eine Hausverwaltung.
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
169,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1968
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
F (< 200)
Anmerkung zum Baujahr Anlagetechnik:
Die Anlage wurde in 2016 erneuert. Der Beleg dafür (Rechnung) ist vorhanden.
Datum Energieausweis:
01.11.2018
Art der Heizung und Warmwasserbereitung:
Erdgas
Alter der Heizungsanlage ca.:
7 Jahre
Klimaanlage vorhanden:
Nein
Besondere elektrische Installationen:
Nein
Sicherheitsanlagen:
Mietersache
Abrechnung Heizung und Warmwasser:
Durch Hausverwaltung
Photovoltaik vorhanden?:
Nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?:
Nein
Lagebeschreibung:
Sehr nah an der oberen Berger Straße gelegen, nur ca. 5 Min. zu Fuß! Außerdem ist die U-Bahn Haltestelle U4 nur eine Minute entfernt. Beliebte Lage in Frankfurt.
Stadtteil:
Bornheim
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Sehr gut
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Sehr gut
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
belebt
Wohnfläche im Gesamtobjekt:
293,04 m²
Gewerbliche Fläche:
375,74 m²
Ist das Objekt voll vermietet:
Nein
Wieviel Leerstand:
Eine Einheit steht leer
Detaillierte Mietaufstellung:
Maisonette-EG+1. Stock 75 m² Büro, Vakant
1. Etage 56,01 m² Büro 580,67 €
2. Stock 116,45 m² Wohnung 970,80 € jährlich 1% Erhöhung
3. Etage 116,45 m² Büro oder Praxisräume, vakant
4. Etage 116,45 m²Arztpraxis 965,00 € Staffelmiete alle 3 Jahre 50,00 € nächste Erhöhung Jul 23
5. Stock 99,03 m² Wohnung 830,00 € Staffelmiete alle 2 Jahre 40,00 € nächste Erhöhung Feb 24
Dachgeschoss 77,47 m² Wohnung 672,37 €. Erhöhung nach BGB und Mietspiegel; Mietpreisbremse ist zu berücksichtigen.
7 Stellplätze 370,00 €
IST Gesamt pro Monat 4.388,84 €, pro Jahr 52.666,08
Bei Neuvermietung EG Miete 750,- € und 3. OG 1.340,- € ergibt sich eine Gesamtmiete von 6.478,84 €; d.h. pro Jahr 77.746,08 €.
Es sind keine umsatzsteuerpflichtigen Mieten vorhanden.
Die Flächenangaben in der Abgeschlossenheitsbescheinigung aus dem Jahr 2020 weichen geringfügig von den obigen Maßen ab. Die Mietverträge beruhen auf den oben genannten Maßen. Die im Exposé angegebene Gesamtfläche entspricht derjenigen aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Grundsteuer:
4.013,76 €
Kommentar zu den Kostenpositionen:
im übrigen siehe Nebenkostenabrechnungen
Städtebauliche Satzungen:
Es gilt die Erhaltungssatzung E 44 Ortskern Alt-Bornheim (dieses Spezielle Gebäude fällt allerdings nicht unter die in der E 44 beschriebenen Beschränkungen; diese betreffen zumeist die alten, bauzeittypischen Häuser).
Baulasten vorhanden?:
keine (Auskunft online vom 28.11.2021)
Altlasten vorhanden?:
Auskunft ist angefordert
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Solides Zinshaus
Besichtigungstermine:
Besichtigung bei ernsthaftem Interesse und Finanzierungsnachweis
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden.
Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert.
Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten.
Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 7,14% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.