Straße: Seckbacher Landstraße
PLZ: 60389
Stadt oder Ort: Frankfurt
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde: 750000
Bundesland: Hessen
Kaufpreis: 3.100.000,00 €
Parkmöglichkeit: 7 Stellplätze auf dem Grundstück
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis): 7,14 %
Gesamtprovision: 7,14 %
Provision zahlbar von: Käufer
Anmerkung zur Provision: Der Käufer zahlt bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags eine Provision in Höhe von 7,14% vom beurkundeten Kaufpreis. Das ist inklusive Mehrwertsteuer.
Art des Grundstücks: Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) : 295,00 m²
Wohnlageneinstufung: Mittlere Wohnlage
Auf den Punkt gebracht:
Gepflegtes Wohn- und Geschäftshaus an der Seckbacker Landstraße Bornheim nahe U4
Baujahr: 1968
Anmerkung zum Baujahr: Angabe im Energieausweis
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Wenige Gehminuten zur oberen Bergerstraße! Dieses Wohn- und Geschäftshaus ist stets sehr gut verwaltet und betreut worden; alle nötigen Reparaturen oder Instandsetzungen wurden gemacht. Einige Altmietverhältnisse sind abgelöst worden; eine Einheit (Gewerbe) ist frei und kann selbst genutzt oder neu vermietet werden. Der Vorteil: Das Gebäude hat einen Aufzug, der in 2020 für 22.500 € rundum saniert wurde.
Parkmöglichkeiten:
Stellplatz außen
Kommentar betreff Parksituation:
Es stehen insgesamt sieben Stellplätze zur Verfügung; alle sind vermietet.
Weitere Objektdaten: Aufgeteilt nach WEG, d.h. Einheiten sind ggf. auch einzeln veräußerlich
Art und Alter der Fenster:
Doppelverglaste Isolierfenster
Jahr der Sanierung oder umfassender Modernisierungen des Sondereigentums (Wohnung): Aufzug in 2022, Heizung in 2016 erneuert (Gas-Brennwert)
Art und Umfang der Sanierungen:
Weitere Reparaturen wurden "as needed" durchgeführt.
Sonstiges zur Immobilie:
Das Objekt hat einen Hausmeisterservice, einen Reinigungsservice, eine Mietverwaltung und eine Hausverwaltung.
Art des Energieausweises: Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert : 169,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger: Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis: 1968
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: enthalten
Energieeffizienzklasse: F (< 200)
Anmerkung zum Baujahr Anlagetechnik: Die Anlage wurde in 2016 erneuert. Der Beleg dafür (Rechnung) ist vorhanden.
Datum Energieausweis: 01.11.2018
Art der Heizung und Warmwasserbereitung: Erdgas
Alter der Heizungsanlage ca.: 7 Jahre
Klimaanlage vorhanden: Nein
Besondere elektrische Installationen: Nein
Sicherheitsanlagen: Mietersache
Abrechnung Heizung und Warmwasser: Durch Hausverwaltung
Photovoltaik vorhanden?: Nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?: Nein
Lagebeschreibung:
Sehr nah an der oberen Berger Straße gelegen, nur ca. 5 Min. zu Fuß! Außerdem ist die U-Bahn Haltestelle U4 nur eine Minute entfernt. Beliebte Lage in Frankfurt.
Stadtteil: Bornheim
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Sehr gut
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Sehr gut
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage: belebt
Wohnfläche im Gesamtobjekt: 293,04 m²
Gewerbliche Fläche: 375,74 m²
Ist das Objekt voll vermietet: Nein
Wieviel Leerstand: Eine Einheit steht leer
Detaillierte Mietaufstellung:
Maisonette-EG+1. Stock 75 m² Büro, Vakant
1. Etage 56,01 m² Büro 580,67 €
2. Stock 116,45 m² Wohnung 970,80 € jährlich 1% Erhöhung
3. Etage 116,45 m² Büro oder Praxisräume, vakant
4. Etage 116,45 m²Arztpraxis 965,00 € Staffelmiete alle 3 Jahre 50,00 € nächste Erhöhung Jul 23
5. Stock 99,03 m² Wohnung 830,00 € Staffelmiete alle 2 Jahre 40,00 € nächste Erhöhung Feb 24
Dachgeschoss 77,47 m² Wohnung 672,37 €. Erhöhung nach BGB und Mietspiegel; Mietpreisbremse ist zu berücksichtigen.
7 Stellplätze 370,00 €
IST Gesamt pro Monat 4.388,84 €, pro Jahr 52.666,08
Bei Neuvermietung EG Miete 750,- € und 3. OG 1.340,- € ergibt sich eine Gesamtmiete von 6.478,84 €; d.h. pro Jahr 77.746,08 €.
Es sind keine umsatzsteuerpflichtigen Mieten vorhanden.
Die Flächenangaben in der Abgeschlossenheitsbescheinigung aus dem Jahr 2020 weichen geringfügig von den obigen Maßen ab. Die Mietverträge beruhen auf den oben genannten Maßen. Die im Exposé angegebene Gesamtfläche entspricht derjenigen aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Grundsteuer: 4.013,76 €
Kommentar zu den Kostenpositionen: im übrigen siehe Nebenkostenabrechnungen
Städtebauliche Satzungen: Es gilt die Erhaltungssatzung E 44 Ortskern Alt-Bornheim (dieses Spezielle Gebäude fällt allerdings nicht unter die in der E 44 beschriebenen Beschränkungen; diese betreffen zumeist die alten, bauzeittypischen Häuser).
Baulasten vorhanden?: keine (Auskunft online vom 28.11.2021)
Altlasten vorhanden?: Auskunft ist angefordert
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts: Solides Zinshaus
Besichtigungstermine: Besichtigung bei ernsthaftem Interesse und Finanzierungsnachweis
Inhalte und werbliche Aussagen: Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden.
Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert.
Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten.
Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)