AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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850m² Grdst., 2 Garagen, genaues Baujahr unbekannt
PLZ:
63303
Stadt oder Ort:
Dreieich
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
25000
Landkreis:
Offenbach
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
180.000,00 €
Parkmöglichkeit:
2 Garagen
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Wohnfläche:
88,02 m²
Erläuterungen zur Wohnfläche:
Die Vermessung wurde durch die Maklerfirma durchgeführt, mit der Angabe der Verkäufer, dass als Wohnhaus genutzt wurde.
Wohnwirtschaftlich ausgebaute Nutzfläche (z.B. Soutterrain oder Dachgeschoss):
Das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut. Die Höhe des Steildach-Giebels ist ca. 1,30 Meter.
Anzahl der Vollgeschosse:
1
Größe Grundstück (m²) :
850,00 m²
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
Das Grundstück ist leider nicht zusätzlich bebaubar, wie nach Rücksprache mit der Bauberatung festgestellt wurde.
Auf den Punkt gebracht:
Ein Liebhaber-Objekt!
Baujahr:
1952
Anmerkung zum Baujahr:
damals als Lagerhalle errichtet, später als Wohnhaus ausgebaut
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Ca. 18 Meter langer Baukörper mit nur 5 Metern Tiefe. Vier Räume, Bad, Wintergarten, Terrasse mit Überdachung. Lichte Raumhöhe ca. 2,70m. Steildach ca. 1,40m; Dachraum ungenutzt. Dach wurde irgendwann offensichtlich erneuert (nach Zustand der Dachziegel zu urteilen.) Das Haus ist nicht unterkellert.
Im Mai 1970 wurde das ursprünglich bis an die Grenze der Straße reichende Grundstück "beschnitten" und in einem Tausch stattdessen nach Nordosten hin erweitert um ein großes Stück Gartenland. Die Erschließung wurde im Zuge dieser Baulandumlegung auf die Seite der Stichstraße verlegt. Dadurch wurde allerdings die Möglichkeit eines angemessen großen Baufensters beschnitten; bei Abriß ist Neubau wegen fehlendem Baurecht nicht möglich.
Die Bauweise ist massiv mit 25cm Bimsstein. Fensterfront ist nach Südsüdost gerichtet. Einfache Bauweise. Geheizt wurde mit Nachtspeicheröfen, Warmwasser mit Gasboiler.
Parkmöglichkeiten:
Einzelgarage
Kommentar betreff Parksituation:
Zwei Einzelgaragen aus 1970
Art und Alter der Fenster:
Alter unbekannt, doppelverglast
Einbauküche vorhanden:
Nein
Kelleraufteilung:
Das Haus ist nicht unterkellert.
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
569,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Strom
Wesentlicher Energieträger - Sonstige:
plus Gas für Warmwasser
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1952
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
nicht enthalten
Energieeffizienzklasse:
H (> 250)
Datum Energieausweis:
14.10.2021
Sonstiges zum Energieausweis:
Der Energieausweis wurde auf Basis des vorhandenen Gebäudezustands und Wärmeerzeugers erstellt. Verbrauchsdaten aus den letzten drei Jahren konnten leider nicht hinzugezogen werden.
Art der Heizung und Warmwasserbereitung:
Strom
Mehr Optionen betreff Heizungssystem:
Nachtspeicheröfen; Alter unbekannt.
Lagebeschreibung:
Das Haus liegt innerhalb ähnlicher Bebauung nicht weit von der Offenbacher Straße entfernt. Man ist nah am Zentrum von Sprendlingen, Geschäfte sind gut zu erreichen.
Stadtteil:
Sprendlingen
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
belebt
Fahrradwege-Ausbau:
Der Fahrradweg ist direkt angrenzend ans Haus.
Sind Anbauten oder Nebengebäude vorhanden:
Im Garten ist eine Gartenlaube, allerdings in ziemlich schlechtem Zustand.
Sind besondere Außenanlagen vorhanden:
Der Garten ist der große Hit bei diesem Objekt. Für Gartenliebhaber, Hundehalter etc. wirklich eine Perle.
Besteht ein Erbbaurecht?:
Nein
Hintergrund und Historie:
Aufgrund eines Flächenumlegungsverfahrens in 1970 wurde das ursprüngliche Grundstück verändert und um das Gartenland auf der Ostseite verlängert und zwei Garagen wurden von der Stadt Dreieich als Entschädigung gebaut. Das neu entstandene ehemalige Baugrundstück für das betehende Gebäude ist dadurch kleiner geworden, aber um das Gartenland erweitert.
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Spezialgrundstück für Liebhaber von Garten und Haustieren
Über den Grund für den Verkauf:
Erbfall
Kommentar:
Bitte bei Interesse zuerst eine Email schicken, dann rufen wir Sie zurück.
Besichtigungstermine:
nach Absprache, nur tagsüber.
Wann kann die Übergabe stattfinden?:
Sofort nach Kaufpreiszahlung
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.