AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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6 Zimmer, 2 Bäder, Küche, Terrasse, Bj. 1972, 771m² Grdst., ca. 213m² Wohn-/Nutzfläche
PLZ:
63150
Stadt oder Ort:
Heusenstamm
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
2200 (Rembrücken); 19.000 Heusenstamm gesamt
Landkreis:
Offenbach
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
1.050.000,00 €
Kommentar Kaufpreis:
bezieht sich auf die gesamte beheizte Wohn- und Nutzfläche
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
5.300,00 €
Parkmöglichkeit:
Garage
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision:
Verkäufer und Käufer zahlen jeweils 50% der Gesamtprovision gemäß BGB § 656a-d.
Kaufnebenkosten:
außer der Maklerprovision noch ca. 7% vom Kaufpreis
Art des Gebäudes:
Bungalow
Wohnfläche:
139,00 m²
Wohnwirtschaftlich ausgebaute Nutzfläche (z.B. Soutterrain oder Dachgeschoss):
Ca. 74m² im Untergeschoss
Quelle oder Hinweise zu den Flächenangaben:
Laut Gutachten aus 2006 sind im EG rd. 139m², im Kellergeschoss weitere ausgebaute 74m² wohnwirtschaftlich ausgebaute Nutzfläche. Eine exakte Angabe nach Wohnflächenverordnung ist damit nicht verbunden. Der Kaufpreis beruht nicht auf einer bestimmten m²-Größe. Auch ist der Anteil der Terrasse nicht ausgewiesen.
Bruttogrundfläche:
532,00 m²
Anmerkung zur BGF:
Summe aus Berechnung der Geschossflächen KG, EG und DG. (DG auf Firsthöhe >1,25m)
Anzahl der Vollgeschosse:
1
Anmerkung zu Vollgeschosse:
Nur das EG ist derzeit als Vollgeschoss vorhanden.
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
771,00 m²
Wohnlageneinstufung:
sehr gute und beliebte Wohnlage
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
nein
Auf den Punkt gebracht:
Karibische Insel-Gefühle vor den Toren Frankfurts!
Baujahr:
1972
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Familien-Wohlfühl-Bungalow mit großem Grundstück, Doppelgarage und Ausbaupotenzial!
Erdgeschoss-Ebene mit großem Eingangs- und Dielenbereich, Küche, Bad, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Essplatz, große geschützte Terrasse. Hier sind es ca. 139m² Wohnfläche.
Im Untergeschoss gibt es ca. 74m² wohnungsähnliche (beheizte) Fläche bestehend aus Arbeitszimmer, Schlafzimmer, ein Bad, ein Hobbyraum, ein Vorratsraum, Heizungsraum, Lobby-ähnlicher Vorraum mit der Treppe ins Erdgeschoss.
Der Dachraum ist komplett als Stauraum genutzt. In der näheren Umgebung sieht man zahllose Beispiele für den Dachneubau mit einer weiteren Etage.
Ausstattung:
Hochwertige Ausstattung; im UG teilweise komplett erneuert. Kunststoffenster mit Rolläden, Marmorböden, Fliesen, Radiatoren, Konvektoren. Massive Bauweise, Dach mit Frankfurter Pfannen (aus Baujahr).
Kommentar betreff Parksituation:
Es handelt sich um eine Doppelgarage, in der 2 PKW nebeneinander parken können.
Art und Alter der Fenster:
einige neueren Datums, einige älter; alle mit Doppel-Isolierverglasung
Einbauküche vorhanden:
Ja
Anmerkungen zur Einbauküche:
Schicke Lackoberflächen mit Musterung
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
220,50 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1972
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
1986
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
G (< 250)
Datum Energieausweis:
30.06.2021
Lagebeschreibung:
Ortskundige kennen das Hubertusviertel in Heusenstamm-Rembrücken: Eine sehr beliebte, hochwertige Siedlung mit Bungalows ähnlicher Bauweise entstand 1966-ca. 1974 und war so schnell abverkauft, dass das kleine Bauerndörfchen Rembrücken schlagartig seinen Charakter änderte und zum beliebten Lebensmittelpunkt eines gehobenen bürgerlichen Mittelstands wurde. Bis heute hat die Hubertussiedlung den Charakter eines hochwertigen Villenviertels, mit zunehmender Verjüngung und üblicherweise der Erweiterung der eingeschossigen Bungalows um eine weitere attraktive Dachetage. Die Lage ist ruhig und familienfreundlich.
Oder wie in der Karibik, es fehlen nur ein paar Palmen im Garten.
Stadtteil:
Rembrücken, Hubertussiedlung
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Hier fährt der Bus OF-30 fast vor dem Haus ab. Die Fahrtzeit mit Umsteigen in die S-Bahn zum Frankfurter Hauptbahnhof beträgt ca. eine dreiviertel Stunde.
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Man ist in fünf Minuten auf der A 3 Richtung Frankfurt oder Aschaffenburg
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Kinderfreundlichkeit der Lage:
Sehr kinder- und familienfreundlich
Fahrradwege-Ausbau:
Fahrradwege ins Grüne ausreichend vorhanden
Schulen, Kindergärten etc.:
Kindertagesstätte Rembrücken und Matthias-Claudius-Grundschule sind nur ca. fünf Minuten zu Fuß entfernt.
Sind Anbauten oder Nebengebäude vorhanden:
Es ist eine Doppelgarage vorhanden, die vom Grundstück aus durch eine Tür erreichbar ist (aber nicht direkt vom Haus).
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation:
Das Haus ist an eine Familie vermietet. Das Mietverhältnis besteht seit 1. August 2002. Die Miete wurde zum 1. Mai 2021 erstmals seit 2002 um 15% angehoben.
Derzeitige Nettomiete pro Monat:
2.070,00 €
Grundsteuer:
596,79 €
Wasser, Kanal, Niederschlagswasser:
1.600,00 €
Müllabfuhr:
545,00 €
Gebäudeversicherung:
1.233,56 €
Kommentar zu den Kostenpositionen:
Heizkosten und Strom werden vom Mieter direkt bezahlt, daher liegen uns darüber keine Kostenwerte vor.
Anstehende Renovierungen im Gebäude:
Erneuerung der Zentralheizung da älter als 30 Jahre
Barrierefrei?:
Nein, jedoch herstellbar
Besteht ein Erbbaurecht?:
Nein
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Wunderbares Grundstück in wunderbarer Lage und dennoch Nähe zur Großstadt
Über den Grund für den Verkauf:
Altersgründe
Kommentar:
Aufgrund der Vermietung können Besichtigungen nur in Abstimmung mit den Mietern erfolgen. Diese sind in den Sommerferien z.T. verreist.
Besichtigungstermine:
sind mit uns und den Mietern zu koordinieren. Nur Einzeltermine möglich, mit Maskenpflicht und Desinfektionsschutz.
Wann kann die Übergabe stattfinden?:
Nach Bezahlung des Kaufpreises
Hinweis zu den Fotos:
Es sind nur wenige Fotos vom Hausinneren gemacht worden, aus Gründen der Diskretion und in Abstimmung mit den Mietern.
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.