AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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2 ZKBB, 60m² Wfl., DG, Garage+Stellpl., Bj.1987
PLZ:
65843
Stadt oder Ort:
Sulzbach
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
9.000
Landkreis:
Main-Taunus-Kreis
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
239.000,00 €
Parkmöglichkeit:
Garage mit Stellplatz
Kaufpreis Parkflächen:
10.000,00 €
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision:
Verkäufer und Käufer haben jeweils die Hälfte der Maklerprovision zu zahlen. (BGB § 656c)
Art des Grundstücks:
Grundstück für Wohngebäude
Größe Grundstück (m²) :
560,00 m²
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
nein
Auf den Punkt gebracht:
Besser geht's nicht! Sehr gut gepflegtes Haus, sehr gute Mieter, top Wohnung in charmanter Lage
Baujahr:
1987
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
In einem Gebäude mit nur sechs Wohnungen liegt dieses charmante Apartment im Dachgeschoss mit Südwest-Ausrichtung. Die große Dachterrasse ist wie ein dritter Wohnraum. Im Innenbereich befindet sich ein großes Wohnzimmer, ein geräumiges Schlafzimmer, das Bad und die Küche. Fußbodenbelag Fliesen in Flur, Bad, Küche und Wohnzimmer, Laminat im Schlafzimmer.
Ausstattung:
Gehobene Ausstattung, schickes Design, hohe Räume bis unter den First.
Kommentar betreff Parksituation:
Die linke Hälfte einer Doppelgarage gehört zur Wohnung; davor kann ohne jemanden zu behindern z.B. ein Besucher parken.
Art und Alter der Fenster:
Doppelverglaste Isofenster Bj. 1986
Sonstiges zur Immobilie:
Die 4m lange Jalousie über der Dachterrasse bedarf der Reparatur.
Das Objekt hat eine SAT-Schüssel. Drei der sechs Wohnungen sind derzeit eigengenutzt, drei vermietet.
Einbauküche vorhanden:
Ja
Anmerkungen zur Einbauküche:
Gehört zur Wohnung
Kelleraufteilung:
Zur jeder Wohnung gehört ein eigenes Kellerabteil. Ferner gibt es Gemeinschaftsräume für Fahrräder und Waschmaschinen/Trockner.
Raumaufteilung:
Das Herzstück der Wohnung ist zweifelsfrei das Wohnzimmer, dazugehörend die große Terrasse. Die Küche und das Bad sind bewußt klein gehalten; die Wohnung ist als eine typische Single-Wohnung gedacht.
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
115,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1987
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
1996
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
D (< 130)
Anmerkung zum Baujahr Anlagetechnik:
Die Heizung soll demnächst erneuert werden. Entsprechende Planung findet bereits statt.
Datum Energieausweis:
01.04.2019
Lagebeschreibung:
Das Haus liegt an einer einseitig bebauten Anliegerstraße mit gegenüberliegendem Grünland und dem darin verlaufenden Sulzbach, der der Stadt den Namen gab. Hier ist keinerlei Durchfahrtsverkehr.
Art der WEG-Einheit:
Dachgeschoss
In welchem Stockwerk (Erdgeschoss=0):
3
Anzahl Stockwerke gesamt mit EG und ggf. DG:
3
Ca. Wohnfläche:
59,72 m²
Quelle oder Hinweis zur Flächenangabe:
Das Aufmaß der Wohnung wurde kürzlich neu gefertigt.
Anzahl Zimmer:
2,00
Anzahl Schlafzimmer:
1
Anzahl Bäder:
1
Balkon, Terrasse, Loggia:
Große Südwestterrasse
Miteigentumsanteile:
119/1000 MEA
Anteil am Gesamtgrundstück in %:
11,90 %
Monatliches Haus- oder Wohngeld:
235,00 €
Hinweis:
gemäß Wirtschaftsplan 2020
Darin enthaltene Einzahlung in die Erhaltungsrücklage:
39,67 €
Bei Vermietung umlegbar auf den Mieter:
150,00 €
Quelle für diese Angaben:
Wirtschaftsplan 2020
(Weitere) Angaben bezüglich Erhaltungsrücklage:
Der aktuelle Stand wird nachgetragen
Anstehende Renovierungen in der Wohnung:
keine
Sondernutzungsrechte:
Sondereigetum an einem Stellplatz in der linken Garage Nr. 7
Anzahl Einheiten im Gebäude:
6
Zustand:
Insgesamt ein guter Zustand
Geplante Maßnahmen:
Die Erneuerung der Heizung ist geplant.
Bereits beschlossene Maßnahmen:
Einbau einer Enthärtungsanlage (Beschluss in ETV vom 27.10.20); Beschluss zur Sanierung der Holzpalisade, gleiche ETV; Beschluss über Einbau einer neuen Heiztherme (gleiche ETV).
Welche Kostenbeschlüsse wurden von der Eigentümergemeinschaft gefaßt, in die ein Käufer nach Erwerb eintritt?:
Die oben erwähnten Beschlüsse sollen anteilig mit einer Sonderumlage finanziert werden (üblich ist in dieser Hausgemeinschaft 50% aus Rücklage, 50% aus Sonderumlage). Eine konkrete Kostenaufstellung ist noch nicht zur Hand, wieviel anteilig auf den Käufer der Wohnung Nr. 5 zukommen wird. Die Information folgt kurzfristig.
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation:
Die Wohnung ist seit dem 1.5.2018 an die jetzigen Mieter vermietet. Die Mietzahlungen erfolgen zuverlässig und pünktlich.
Derzeitige Nettomiete pro Monat:
600,00 €
Weitere Angaben zur Nettomiete:
Darin enthalten sind 50 € für die Garage.
Grundsteuer:
194,00 €
Behindertengerecht:
nein
Barrierefrei?:
nein
Stufenloser Zugang:
nein
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Eine rentable, erschwingliche Anlageimmobilie in sehr schöner Wohnlage nahe Frankfurt
Besichtigungstermine:
nach Absprache, nur Einzeltermine
Wann kann die Übergabe stattfinden?:
Jederzeit nach Kaufpreiszahlung
Hinweis zu den Fotos:
Innenfotos wurden mit freundlicher Genehmigung der Mieter gemacht.
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.