AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
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3 Wohnungen, 2 Vollgeschosse, 1 Garage, Bj. 1971, Wfl. 294 m², Grdst. 384 m²
PLZ:
63067
Stadt oder Ort:
Offenbach
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
130000
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
950.000,00 €
Parkmöglichkeit:
Eine Garage auf dem Grundstück
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
5,95 %
Provision zahlbar von:
Käufer
Anmerkung zur Provision:
Der Käufer zahlt bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags eine Provision in Höhe von 5,95% vom beurkundeten Kaufpreis.
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
384,00 m²
Auf den Punkt gebracht:
Gute Anlagegelegenheit im Offenbacher Westend
Baujahr:
1971
Anmerkung zum Baujahr:
Bauantrag 1970
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Das Anfang der siebziger Jahre errichtete Mietshaus mit drei Wohnungen ist eine gute Anlagemöglichkeit in Zeiten, in welchen Geldanlagen in Geld Minus machen, während bei Immobilien sich der Wert stetig erhöht. Der mietälteste Bewohner des Hauses ist in der Tat noch ein Erstbewohner.
Ausstattung:
Doppelverglaste Isofenster, Fernwärme mit neuem Übertragungsgerät, Laminatboden, modernisierte Bäder, Rückstauklappe im Keller, große Balkone auf der Gebäuderückseite, Dachgeschoß voll ausgebaut.
Parkmöglichkeiten:
Einzelgarage
Kommentar betreff Parksituation:
Zum Haus gibt es eine Garage, die der Mieter im EG mitgemietet hat.
Art und Alter der Fenster:
Es sind doppelverglaste Isofenster, das Alter ist nicht genau bekannt, aber nach einem Imprint in einem Fensterband ist das Jahr 2002 oder 2004 wahrscheinlich.
Sonstiges zur Immobilie:
Die Immobilie ist vollständig vermietet.
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
185,10 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Fernwärme
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1971
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
2015
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
F (< 200)
Datum Energieausweis:
16.04.2021
Art der Heizung und Warmwasserbereitung:
Fernwärme
Alter der Heizungsanlage ca.:
6 Jahre
Sicherheitsanlagen:
keine
Abrechnung Heizung und Warmwasser:
durch Hausverwalter
Photovoltaik vorhanden?:
nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?:
nein
Lagebeschreibung:
Das Offenbacher Westend zählt zu den renommierten Villenvierteln des Offenbacher Stadtkerns. Das Objekt liegt in unmittelbarer Nähe zum Deutschen Wetterdienst; die Nähe zur Berliner Straße, zur Offenbacher Innenstadt, zur Autobahn A661, zu Frankfurt markiert diese besondere Lage.
Stadtteil:
Westend
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 16 ist nur wenige Minuten entfernt; mit dieser Bahn kommt man auf bequemstem Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Frankfurt. Aber auch die S-Bahn-Station Ledermuseum ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Die Drehscheibe Kaiserleikreisel ist mit dem Pkw schnell zu erreichen.
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Ergänzung Geräuschpegel:
Es ist insgesamt eine angenehme, ruhige Lage. Einschränkend ist auf die bekannte Belastung durch Flugverkehr hinzuweisen, die in erster Linie aber nur bei Ostwetterlage spürbar ist, weil dann die Flugzeuge in östliche Richtung abheben.
Kinderfreundlichkeit der Lage:
Viel Grün und öffentliche Spielflächen rundherum.
Fahrradwege-Ausbau:
Von hier mit dem Fahrrad zum Mainufer sind es ca. fünf Minuten, und dann gehts am Main lang nach Westen oder Osten.
Anzahl Wohnebenen gesamt:
3
Wohnfläche:
294,00 m²
Bruttogrundfläche (BGF):
444,00 m²
Geschossfläche Vollgeschosse (GF):
111,00 m²
Kubatur (umbauter Raum):
1.969,19 m³
Quelle oder Hinweise für die Flächenangaben:
Wohnflächen und umbauter Raum aus Bauunterlagen, datierend auf den 8. Mai 1970
Bauweise:
Massiv Mauerwerk, Keller 30cm, Geschosse 24 cm. Nicht tragende Innenwände 10 cm.
Anzahl Wohnungen im Gebäude:
3
Anzahl Wohnungen je Vollgeschoß:
1
Dachgeschoß ausgebaut:
Ja
Unterkellerung:
Ja
Beheizte Wohn- oder Nutzräume im Keller:
Eine nicht genutzte ausgebaute Fläche im Keller mit ca. 45 m²
Anzahl Vollgeschosse:
2
Auflistungen der Wohnungen:
Erdgeschoßwohnung ca. 88,52 m²
1. Stock Wohnung ca. 88,52 m²
Dachgeschoßwohnung ca. 66,19 m²
Gesamt: ca. 243,23 m² Wohnfläche.
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation:
Alle drei Wohnungen sind vermietet
Detaillierte Mietaufstellung:
(Kaltmieten ohne Nebenkosten)
Untergeschoss: 400 €
Erdgeschoss: 713 € inkl. Garage
1. Stock 900 €
Dachgeschoss: 700 €
Gesamtmonatsmiete: 2.313 €
Jährliche Kaltmiete: 27.756 €
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Super Lage in Offenbach mit besten Vermietungsmöglichkeiten
Besichtigungstermine:
Nur nach vorheriger Absprache; nur Einzeltermine
Hinweis zu den Fotos:
Von den Innenbereichen der Wohnungen wurden aus Gründen der Diskretion keinen Bilder gemacht. Bitte überzeugen Sie sich im Rahmen einer Besichtigung vom Gesamtzustand der Wohnungen.
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden.
Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert.
Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten.
Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 5,95% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.