Art des Energieausweises (Pflichtangabe): Wohngebäude Verbrauchsausweis
Endenergiekennwert (Pflichtangabe): 191,00 kWh/m²a
Wesentlicher Energieträger (Pflichtangabe): Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis (Pflichtangabe): 1965
Energieeffizienzklasse (Pflichtangabe): F (< 200)
Datum Energieausweis: 11.01.2018
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis : 1965 und 1969
Anmerkung zum Baujahr Anlagetechnik: Es waren ursprünglich 2 Heizkessel wegen Schwimmbad im Haus. Bei der Erneuerung der Heizkessel in 2019 wurde nur noch ein Kessel eingebaut, mit Brennwerttechnik und auf Erdgas-Basis. Das Schwimmbad war aus Gründen technischer Überalterung schon seit Jahren gesperrt und ist es auch auf nicht absehbare Zeit.
Wesentlicher Energieträger - Sonstige: Der Energieausweis wurde vor der Erneuerung der Heizung und Umstellung auf Erdgas ausgestellt.
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: nicht enthalten
Sonstiges zum Energieausweis: Aufgrund der Erneuerung der Heiztherme NACH dem Energieausweis dürfte der Wert des Energieverbrauchs deutlich zurückgehen. Ein neuer Verbrauchsausweis kann aber frühestens drei volle Kalenderjahre nach Einbau des Kessels erfolgen.