AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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Email: service@allgrund.com Homepage: www.allgrund.com
Erbbaurecht, RMH, 4 ZKB, Bj. 1971, Garten
PLZ:
63303
Stadt oder Ort:
Dreieich
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
42.000
Landkreis:
Offenbach
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
295.000,00 €
Parkmöglichkeit:
Garage
Kaufpreis Parkflächen:
5.000,00 €
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,98 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision:
Verkäufer und Käufer zahlen jeweils 2,5% zzgl. MWSt. bei Abschluss eines Kaufvertrags. Die Basis ist der beurkundete Kaufpreis. Die Mehrwertsteuer beträgt ab 1.1.21 19%.
Höhe der vom Verkäufer zu zahlenden Provision (inkl. 19% MWSt):
8.776,25 €
Höhe der vom Käufer zu zahlenden Provision (incl. 19% MwSt):
8.776,25 €
Art des Gebäudes:
Reihenhaus
Wohnfläche:
88,40 m²
Erläuterungen zur Wohnfläche:
Die Wohnfläche ist den alten Unterlagen entnommen.
Quelle oder Hinweise zu den Flächenangaben:
Bauaktenkopie
Anzahl der Vollgeschosse:
2
Anmerkung zu Vollgeschosse:
Erdgeschoß und Obergeschoß.
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
246,00 m²
Wohnlageneinstufung:
Gute Lage
Auf den Punkt gebracht:
49 Jahre Restlaufzeit, schnuckliges Reihenhäuschen als Modernisierungsprojekt.
Baujahr:
1970
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Reihenmittelhaus im Erbbaurecht, urgemütlich im Stil der 70er Jahre, voll unterkellert, Flachdach; Wohnzimmer und Eßbereich im EG, Küche, Gäste-WC. Drei Schlafzimmer im 1. OG, mit Balkon sowie Bad.
Elektronachtspeicheröfen, teileweise veraltete Elektrik und Fenster - einiger Modernisierungsbedarf. Sehr schöner Garten, Einzelgarage.
Ausstattung:
Keine Besonderheiten
Art und Alter der Fenster:
Isoverglaste Doppelfenster, teilweise aus 1984, teilweise älter
Jahr der Sanierung oder umfassender Modernisierungen des Sondereigentums (Wohnung):
keine Modernisierungen
Einbauküche vorhanden:
Nein
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
162,70 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Strom
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1970
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
1971
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
F (< 200)
Datum Energieausweis:
17.11.2020
Art der Heizung und Warmwasserbereitung:
Strom
Mehr Optionen betreff Heizungssystem:
Bislang Strom. Die gute Nachricht: Das Haus ist bereits ans öffentliche Erdgas angeschlossen worden.
Lagebeschreibung:
Die Häuserreihe befindet sich in einer Sackgasse. Es herrschen ideale Verhältnisse für eine Familie mit 1-2 Kindern. Schulen und Kindergärten sind in der Nähe. (Weibelfeldschule, diverse Kitas und Kindergärten). Freibad Dreieich zu Fuß erreichbar.
Stadtteil:
Dreieichenhain
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Die Dreieichbahn hält am 5 Minuten entfernten Bahnhof Weibelfeld; dazu gibt es mehrere Buslinien, die verschiedene Ortsteile von Dreieich und Umgebung anfahren.
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Autobahn A 661 in fünf Minuten, Autobahn A 5 in ca. 12 Minuten zu erreichen. Frankfurter Kreuz ca. 15 Minuten. Flughafen ca. 15-20 Minuten.
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
mittel
Kinderfreundlichkeit der Lage:
Eine sehr kinder- und familienfreundliche Lage
Fahrradwege-Ausbau:
Dreieich hat den Fahrradwege-Ausbau in allen Stadtteilen in den letzten Jahren sehr forciert.
Einkaufsmöglichkeiten:
In Dreieichenhain-Gewerbegebiet gibt es eine reichhaltige Auswahl an Supermärkten. Auch im nahegelegenen Sprendlingen sind Baumarkt, Möbelhaus, Supermärkte zu finden. Aber auch kleinere Einzelhändler sind sowohl in Dreieichenhain als auch in Sprendlingen ansässig.
Besteht ein Erbbaurecht?:
Ja
Beginn Erbbauvertrag:
30.09.1969
Enddatum Erbbauvertrag:
29.09.2068
Erbbauzins p.a. bei Erwerb:
433,30 €
Bodenrichtwert des Grundstücks :
223.550,00 €
Erläuterungen zum Erbbaurecht:
Der derzeitige Erbbauzins beträgt 433,30 €. Wie hoch dieser in Verbindung mit dem Erwerb des Erbbaurechts sein wird, ist noch nicht bekannt. Hier sind Gespräche im Vorfeld des Erwerbs von Interessenten mit dem Erbbaurechtsgeber zu führen. Auch ein Kauf des Grundstücks ist nicht unbedingt ausgeschlossen.
Hier eine Antwort auf die Anfrage bei der Kommune:
"Eine verbindliche Auskunft über die Höhe eines Erbbauzinses zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kann ich Ihnen nicht geben. Er ist abhängig vom Stande des Verbraucherpreisindex, des Einkommensindex und der Beschlusslage der städtischen Gremien. Der derzeitige Erbbauzins beträgt 433,30 €, siehe auch Abt. II des Grundbuchts. Da der Erbbauzins erst im Jahre 2017 neu berechnet wurde, wird es wahrscheinlich (unverbindliche Aussage!) noch einige Zeit bei dieser Höhe bleiben."
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Schnuckelige Familienhaus in guter Lage
Besichtigungstermine:
Nach Absprache individuell möglich (Haus ist frei)
Wann kann die Übergabe stattfinden?:
jederzeit nach Zahlung des Kaufpreises. Für die Abwicklung ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich, also etwas Zeit einplanen.
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,98% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.