AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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Email: service@allgrund.com Homepage: www.allgrund.com
5 ZKBB, gr. Garten, 183 Wfl., 170 Nlf., DG ausbauf., 678 Grdstck.
PLZ:
63688
Stadt oder Ort:
Gedern
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
1300
Landkreis:
Wetteraukreis
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
259.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
1.400,00 €
Parkmöglichkeit:
Es gibt eine Garage, die etwas schwierig zu befahren ist
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
5,80 %
Provision zahlbar von:
Käufer
Anmerkung zur Provision:
Der Käufer zahlt bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags eine Provision in Höhe von 5,8% vom beurkundeten Kaufpreis. (Gültig nur bis 31.12.2020, ab 1.1.2021 dann 5,95%)
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
678,00 m²
Auf den Punkt gebracht:
Zum dauerhaften Wohnen, als Wochenendhaus, Ferienhaus geeignetes, sehr schönes 1977er Haus mit Einliegerwohnung
Baujahr:
1977
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Eineinhalb Wohnetagen; im EG Wohnzimmer, Küche, drei Schlafzimmer, Bad und Gäste-WC; im UG die Einliegerwohnung mit 1 Zimmer und 1 Küche sowie Bad. Dazu Nutzräume, Heizraum, reichlich Abstellflächen. Durch das UG ist auch die (tiefliegende) Garage zu erreichen. Auf der Garage ist die große Sonnenterrasse für die EG-Wohnung. Das DG ist für den Ausbau ideal vorbereitet; es hat eine große Terrasse unter dem westlichen Giebel und ist bereits mit iso-verglasten Fenster- und Balkontürelementen ausgestattet.
Ausstattung:
Baujahres-typische Ausstattung
Art und Alter der Fenster:
Aus 1977, Isoverglaste Kunststoffenster
Sonstiges zur Immobilie:
Klassisches Gebäude der späten siebziger Jahre in ehemals landwirtschaftlich geprägter Dorfidylle, die in den siebziger und achtziger Jahre mehr und mehr zum Zweitwohnsitz vieler Städter wurde. Heute bietet sich das Haus ideal an für eine Familie, die den großzügig vorhandenen Platz liebt, oder als Wochenend- oder Ferienhaus, auch zum Vermieten; in einer Landschaft, die als Ausflugsziel und für Kinderferien mittlerweile zu allen Jahreszeiten sehr beliebt ist.
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
209,50 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Heizöl
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1977
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
1990
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
G (< 250)
Datum Energieausweis:
08.07.2020
Lagebeschreibung:
Ruhige Randlage im Ortsteil Wenings der Stadt Gedern, die ca. fünf Fahrminuten entfernt ist. Besonders beliebtes Ausflugsziel ist der Gederner See; des weiteren der nahe gelegene Hoherodskopf mit der Sommer-Rodelbahn und für den Winter den Skiliften. Wandermöglichkeiten für Jung und Alt. Radwege (besonders bekannt ist der Vulkanradweg, der über eine Strecke von 94km die Wetterau ab Ortenberg mit dem Vogelsberg bis Lauterbach verbindet.
Fahrtzeit ins Rhein-Main-Gebiet mit Pkw ca. 50-60 Minuten.
Stadtteil:
Wenings
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
Insel der Ruhe
Fahrradwege-Ausbau:
Sehr gute Fahrrad- und Wanderwege
Status bei Übergabe:
frei
Verfügbar ab:
nach Absprache
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Herrliche Lage in wunderbarer naturnaher Umgebung
Besichtigungstermine:
nach Absprache, nur Wochenende
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 5,80% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.