AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
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307m² Grundstücksgröße, Erbbaurecht seit 1952 auf 99 Jahre
PLZ:
63067
Stadt oder Ort:
Offenbach
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
209.000,00 €
Provision zahlbar von:
Verkäufer
Anmerkung zur Provision:
Die Maklerprovision zahlt der Verkäufer. Für den Käufer fällt keine Provision an.
Größe Grundstück (m²) :
307,00 m²
Auf den Punkt gebracht:
Gleicher Erbbaurechteinhaber seit 1952, zuverlässiger Partner. Sichere Rendite. Top Gelegenheit wo Banken keine Zinsen mehr zahlen!
Baujahr:
1953
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Verkauft wird das Erbbau-GRUNDSTÜCK, nicht das Erbbaurecht. Das Erbbaurecht bleibt bestehen beim Inhaber des Rechts. Das Grundstück wurde ca. 1953 mit einem 10-Familienhaus bebaut. Das Gebäude wird seitdem betrieben und instandgehalten vom Erbbaurechtsinhaber. Für den Erbbaugrundstückseigentümer bedeutet das, eine sichere Einnahmequelle für die nächsten 32 Jahre. Mit Ende des Erbbaurechts in 2051 besteht die Möglichkeit, den Erbbauvertrag mit dem gleichen Betreiber zu erneuern und einen neuen Erbbauzins zu vereinbaren, angemessen für den dann festgestellten Bodenwert; oder - sofern eine Erneuerung seitens des Erbbauberechtigten nicht erwünscht ist - das Gebäude zu zwei Dritteln des Verkehrswerts (der dann zu ermitteln sein wird) zu entschädigen und zu übernehmen. Für die Zeitdauer des Erbbauvertrags wird der Erbbauzins jährlich überprüft und ggf. angepaßt. Die Messlatte dazu ist im Erbbauvertrag festgelegt. Seit 1952 stieg der Erbbauzins von damals 296,55 € (580 DM) auf (in 2019) 4.123,44 € jährlich. Das ist ein Anstieg von 1.530 Prozent! Sicherer kann man sein Geld nicht anlegen. Die Rendite in 2019 beträgt knapp 2%. Keine Bank gibt Ihnen derart sicheres Geld! Bei Ausfall der Erbbauzinsen tritt die sogenannte Heimfall-Klausel in Kraft, derzufolge das Gebäude mit zwei Dritteln des Verkehrwertes vom Grundstückseigentümer zu entschädigen ist und damit übernommen wird.
Gleichzeitig steigen die Bodenwerte, ohne daß man dazu irgendeine Instandhaltung am Gebäude machen muß, sich mit Mietern rumärgern muß oder Mietausfälle einklagen muß.
Das Gebäude selbst wurde vom Erbbauberechtigten in den letzten Jahren umfassend modernisiert, u.a. mit Wärmedämmverbundsystem und neuen Fenstern, Balkonsanierung, Dachsanierung, Einzelmodernisierungen in den Wohnungen, wo bei Auszug z.B. Bäder, Elektrik und Türen erneuert wurden.
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
65,80 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Fernwärme
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
1953
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
B (< 75)
Datum Energieausweis:
13.12.2018
Sonstiges zum Energieausweis:
Der Energieausweis betrifft nicht das hier verkaufte Grundstück, sondern wird hier rein zur Information über den energetischen Wert des darauf befindlichen Gebäudes angegeben. Das Gebäude geht nicht in den Besitz des Käufers des Grundstücks über!
Grundstücksgröße:
307
Art der baulichen Nutzung:
Wohnen
Liegt das Grundstück im Bereich einer städtebaulichen Satzung:
Ja, alle Satzungen können im Internet eingesehen werden (siehe Link weiter unten)
Liegt das Grundstück im Bereich von §34 BauGB:
Ja
Ist das Grundstück vermietet oder verpachtet:
Das Grundstück ist mittels Erbbauvertrag seit 1952 verpachtet, für 99 Jahre
Entwicklungszustand des Grundstücks gem. ImmoWertV § 5:
Baureifes Land
Lagebeschreibung:
Das Grundstück liegt in einer ausgezeichneten Offenbacher Innenstadtlage, in der Nähe der S-Bahn-Station Ledermuseum. Ruhige Seitenstraße.
Stadtteil:
City
Sonstiges, Besonderheiten:
Interessant ist auch, die momentan boomende Stadtentwicklung in Offenbach mit in Bezug zu bringen.
Hier ist ein guter Link dazu:
"https://www.offenbach.de/leben-in-of/planen-bauen-wohnen/aktuelle_Projekte_stadtentwicklung/index.php"
Während in Frankfurt die Preise durch die Wolken schießen und die Stadtentwicklung ziemlich an ihre Grenzen stößt (weil die Grundstückspreise unerschwinglich geworden sind bei Bodenrichtwerten von 4.000 € bis 40.000 € je m²)
boomt der Markt in Offenbach noch auf dem ganz "normalen" Level von Investoren, angefangen vom Käufer einer Zweizimmerwohnung bis hin zum Investor, der auf Brachflächen bauen und auch verkaufen kann, ohne illusorische Preise verlangen zu müssen.
Sehr lebhaft und typisch für das bunte Stadtleben Offenbachs ist der Wilhelmsplatz und seine Wochenmärkte, insbesondere der Samstag vormittags, so daß man einen Besuch an einem Samstag nur wärmstens empfehlen kann.
Sicherlich ist Offenbach eine Stadt mit hohem Migrantenanteil, die sich aber dieser Aufgabe stellt und Verhältnisse schafft, in denen Menschen aller Herkunft und Bildung gut neben- und miteinander leben können.
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Sichere zinsfeste Anlage mit unschlagbarer Perspektive
Kommentar:
Wer Erbbaugrundstücke besitzt, hält einen kleinen Abschnitt der Ewigkeit in den Händen (oder warum wohl verkaufen Institutionen wie z.B. die Evangelische Kirche keine Erbbaugrundstücke...)
Besichtigungstermine:
Das Grundstück wird ohne Besichtigungen verkauft. Adresse auf Anfrage. Bite nur seriöse Anfragen.
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 5,95% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.