AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
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692m² Wfl., Denkmalschutz, Sanierungsgebiet
PLZ:
61250
Stadt oder Ort:
Usingen
Landkreis:
Hochtaunuskreis
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
390.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
564,00 €
Parkmöglichkeit:
11 Garagen und 3 Stellplätze
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
5,95 %
Provision zahlbar von:
Käufer
Anmerkung zur Provision:
Der Käufer zahlt bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags eine Provision in Höhe von 5,95% vom beurkundeten Kaufpreis.
Art des Grundstücks:
Grundstück für Wohngebäude
Größe Grundstück (m²) :
1.149,00 m²
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
Ein bis zwei weitere Wohnungen sind möglicherweise zusätzlich möglich, wenn man sich den Plan aus den 50er Jahren anschaut.
Auf den Punkt gebracht:
Denkmalschutzobjekt Mehrfamilienhaus mitten im schönen Usingen
Baujahr:
17. Jhdt.
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Historisches Langhaus:
Dieses Gebäude stammt aus dem 17. Jahrhundert (ca. 1665) und war Teil der alten Schloßanlage. Es steht unter Denkmalschutz. Ursprünglich wurde es genutzt zur Unterbringung von Pferden, in den darüber liegenden Etagen waren hauptsächlich Wirtschaftsräume. Das Gebäude wurde ca. Mitte der 1950er Jahre in ein reines Wohngebäude mit acht Wohnungen und insgesamt ca. 692m² Wohnungsfläche umgebaut. Die Wohnungsgrößen reichen von ca. 25 bis ca. 115m². Die meisten Einheiten stehen leer und müssen umfassend saniert werden. Elektrik, Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Bäder müssen zumindest teilweise erneuert werden.
Die Bauweise ist im unteren Bereich massiv; die Erdgeschoßmauern sind bis zu ca. 80cm dicken Wänden.
Das Gebäude erstreckt sich über eine Länge von ca 38m von Nord (Schloßplatz) nach Süd (Untergasse) und hat eine Breite von ca. 10m .
Im Gebäudeteil mit dem Eingang Untergasse ist das Erdgeschoß ca. 1m oberhalb der Geländeoberfläche angesetzt; auf dieser Ebene befindet sich zur Zeit eine Wohnung; eine zweite war früher vorhanden und wurde später als Werkstatt umgebaut; ein Rückbau ist möglich. Diese Erdgeschoßebene ist durchgängig von Untergasse zu Schloßplatz-Seite begehbar.
Durch die in Richtung Schloßplatz leicht ansteigende Geländelage ist der nördliche Teil des Gebäudes auf der EG-Ebene als Keller und Werkstattbereich angelegt. Ein neuerer Komplex mit drei Garagen bildet den Abschluß des Bauwerks auf der Nordseite. Auf der Garage ist eine große Terrasse, zu der eine Treppe führt; rechterhand ist dann der Eingang zum 1. OG auf der Nordseite des Gebäudes. Dort befindet sich eine große Wohnung. Eine innenliegende Verbindung zum Südteil des Gebäudes ist auf dieser Ebene nicht vorhanden.
Eine Treppe führt ins Dachgeschoß mit einer Wohnung.
Zurück in den Südteil des Gebäudes: Dort gelangt man über die auf einem Foto sichtbare große Holztreppe in die 1. Etage, auf der sich hier drei Wohnungen befinden; über das Treppenhaus weiter nach oben gelangt man ins Dachgeschoß mit zwei Wohnungen; eine Verbindung zur Dachwohnung auf der Nordseite ist nicht vorhanden.
Oberhalb des ausgebauten Bereichs ist der Dachspeicher, der nicht ausgebaut ist. Eine Dämmung ist nicht vorhanden.
Die Ausrichtung des Gebäudes mit der Haupt-Fensterfront ist in Richtung Garten des Nachbargrundstücks (Ostseite). Zum Gebäude gehört ein Abstandsstreifen von ca. 4,50m zum benachbarten Grundstück.
Die Garagen sind durchweg am Schloßplatz.
Ausstattung:
Der Erdgeschoßteil des Gebäudes ist massiv mit bis zu 80cm Mauerwerk; der oberer Bauteil ist Fachwerk. Zwei Etagen sind Vollgeschosse, in Bezug auf das Dachgeschoß ist nach Hessischer Landesbauordung Vollgeschoßigkeit eventuell ebenfalls möglich.
Parkmöglichkeiten:
Einzelgarage
Kommentar betreff Parksituation:
Die 11 Garagen und 3 Außenstellplätze bieten reichlich Platz für Pkws der Bewohner, und das mitten in Usingen.
Art und Alter der Fenster:
Kunststoff-Iso Fenster älteren Baujahres
Wenn kein Energieausweis vorliegt:
Gebäude braucht keinen EA
Sonstiges zum Energieausweis:
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und benötigt daher keinen Energieausweis.
Lagebeschreibung:
Mitten in Usingen im Taunus am wunderschönen Schloßplatz befindet sich dieses ehemalige Seitengebäude des Usinger Schlosses, das bekanntlich am 5. Januar 1873 einem Großbrand zum Opfer fiel. Das Gebäude ist heute Teil der Usinger Altstadt, die geprägt ist von Fachwerkbauten des 17. bis 19. Jahrhunderts. Die 11 Garagen plus drei Stellplätze in der Mitte von Usingen sind zudem ein extrem starkes Argument für dieses Objekt.
Stadtteil:
Stadtmitte
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnverbindung nach Frankfurt, Busse
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Autobahn (A5) ca. 10 Minuten, Bad Homburg, Oberursel, Friedrichsdorf ca. 10-15 Minuten; Innenstadt Frankfurt außerhalb des Berufsverkehrs ca. 20 Minuten.
Zustand:
Umfassender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
Anzahl Wohnebenen gesamt:
3
Wohnfläche:
692,00 m²
Bruttogrundfläche (BGF):
1.140,00 m²
Geschossfläche Vollgeschosse (GF):
380,00 m²
Quelle oder Hinweise für die Flächenangaben:
Pläne zum Gebäude, Aufstellung der Eigentümer, BGF anhand der Flurkarte errechnet, daher nur unverbindliche Schätzung.
Anzahl Wohnungen im Gebäude:
8
Anzahl Wohnungen je Vollgeschoß:
2-4
Dachgeschoß ausgebaut:
Teilweise; 3 Wohnungen
Unterkellerung:
Ja
Beheizte Wohn- oder Nutzräume im Keller:
Eine Wohnung ist auf der Kellerebene, allerdings durch Hanglage keine Kellerwohnung
Anzahl Vollgeschosse:
2
Auflistungen der Wohnungen:
Untergasse 5
Erdgeschoss = 115,24m², vermietet, Kaltmiete 673,85 €
I. OG links = 84,06m², frei
I. OG mitte = 24,49 m², frei
I. OG rechts = 103,01 m², frei
II. OG links = 102,47 m², frei
II. OG rechts = 93,29m², vermietet 590,- €
Darüberliegend der Dachboden, nicht ausgebaut
Schloßplatz 6
Erdgeschoß = 102,99 m², frei
1. OG = 66,60 m² Hausmeister
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation:
Zwei der acht Wohnungen sind vermietet. Drei der elf Garagen sind vermietet.
Derzeitige Nettomiete pro Monat:
1.413,00 €
Ist das Objekt voll vermietet:
nein wegen Sanierungsbedarf
Wieviel Leerstand:
5 Wohnungen, 6 Garagen
Behindertengerecht:
Machbar
Status bei Übergabe:
Teilweise vermietet
Verfügbar ab:
sofort
Wann ist Objekt verfügbar:
Nach Absprache.
Städtebauliche Satzungen:
Das Denkmal liegt im Altstadtbereich der Stadt Usingen. Dort gelten die baulichen Vorschriften der Gestaltungssatzung der Stadt Usingen von 1997. Diese kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.usingen.de/:download/pdfs/satzungen/gestaltungssatzung-der-stadt-usingen-fuer-den-altstadtbereich.pdf?cid=30
Durch Denkmal-Afa und in der Satzung genannte Fördermittel kann das Objekt finanziell sehr attraktiv werden.
Sondernutzungsrechte:
Nein
Baulasten vorhanden?:
Keine laut Baulastenauskunft vom 5.10.2018
Altlasten vorhanden?:
Keine laut Altlastenauskunft vom 3.10.2010
Sonstige Rechte und Belastungen:
Nein
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Bestlage-Objekt mit extrem guten Potenzial
Kommentar:
Vorgespräche mit den beiden zuständigen Denkmalbehörden verliefen positiv. Mit der Stadt Usingen sind im Hinblick auf die städtebauliche Erhaltungssatzung weitere Abstimmungen vorzunehmen. Ein hochinteressantes Objekt zum Renovieren, Sanieren, Modernisieren mit entsprechenden finanziellen Anreizen durch Denkmal-Afa und Fördergelder.
Besichtigungstermine:
Nach Absprache
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 5,95% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.