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Stichwort | English | Beschreibung |
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Grundstücksverkehrsordnung | German ordinance on the transfer of real estate | Die Grundstücksverkehrsordnung regelt offene Vermögensfragen hinsichtlich Immobiliengeschäften in den neuen Bundesländern. Die Regelung sieht vor, dass bei bestimmten Grundstücksgeschäften eine Grundstücksverkehrsgenehmigung von der Verwaltung des Landkreises / der jeweiligen kreisfreien Stadt einzuholen ist. Insbesondere betrifft dies:
Nicht erforderlich ist eine Genehmigung unter anderem, wenn
Das BADV (Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen) ist seit 1.10.2004 neben den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Erteilung von Genehmigungen für Immobilienverkäufe und die Übertragung von Erbbaurechten zuständig. Seine Zuständigkeit bezieht sich jedoch speziell auf die Veräußerung von Vermögenswerten, über die die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS, früher Treuhandanstalt) oder eines ihrer Unternehmen die Verfügungsbefugnis haben. Eine Grundstücksverkehrsgenehmigung wird erteilt, wenn
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