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Stichwort English Beschreibung
Belegungsrecht allocation rights Ein Belegungs- oder Besetzungsrecht berechtigt eine Person dazu, einem Vermieter vorzugeben, mit wem er einen Mietvertrag abschließen muss. In der Regel kommt dies bei einer Belegungsbindung im Rahmen von öffentlich gefördertem Wohnraum vor (§§ 26 ff. Wohnraumförderungsgesetz / WoFG).

Es gibt auch ein entsprechendes Belegungsrecht für Mitglieder des öffentlichen Dienstes, wenn eine öffentliche Stelle für den Bau der Wohnung Wohnungsfürsorgemittel für diese Personengruppe gewährt hat. Geregelt ist dies in § 4 Abs. 5 Wohnungsbindungsgesetz. Die Absicherung solcher Rechte im Grundbuch ist mit Hilfe einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit möglich.

Nach § 26 WoFG können Belegungsrechte begründet werden an

  • geförderten Wohnungen (unmittelbare Belegung),
  • diesen und anderen Wohnungen (verbundene Belegung),
  • nur an anderen Wohnungen (mittelbare Belegung).


Die Förderzusage kann sie als allgemeine Belegungsrechte, Benennungsrechte und Besetzungsrechte bezeichnen.

Das allgemeine Belegungsrecht berechtigt die jeweils zuständige Stelle (zum Beispiel das Wohnungsamt der Gemeinde), vom Eigentümer die Überlassung an einen Wohnungssuchenden zu fordern, dessen Berechtigung sich aus einer Bescheinigung nach § 27 ergibt.

Als Benennungsrecht bezeichnet man das Recht der Behörde, dem Vermieter für eine belegungsgebundene Wohnung mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl zu stellen. Das Besetzungsrecht gibt der Behörde die Möglichkeit, einen Mieter nach eigenem Gutdünken zu bestimmen.