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Stichwort English Beschreibung
Mindestlohngesetz German minimum wage legislation Der Bundesrat hat am 11. Juli 2014 dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie zugestimmt. Dieses Regelwerk enthält auch das neue Mindestlohngesetz, welches in Deutschland einen flächendeckenden und branchenübergreifenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde vorsieht. Unterhalb dieses Betrages können die Tarifvertragsparteien künftig keine Tariflöhne mehr vereinbaren. Das Gesetz schränkt damit die in Deutschland an sich in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierte Tarifautonomie ein. Der Mindestlohn soll für alle volljährigen Beschäftigten gelten.

Er gilt grundsätzlich auch für Praktikanten, wenn es sich nicht um ein Pflichtpraktikum für Schule, Ausbildung oder Studium handelt, nicht um ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten, das der Orientierung für Beruf oder Studium dient und auch nicht um eine von der Arbeitsagentur geförderte Einstiegsmaßnahme. Ausnahmen sind auch für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung möglich.

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Minijobber und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.

Übergangsweise darf bis Ende 2017 in Tarifverträgen ein unter dem Mindestlohn liegender Lohn vereinbart werden. Dies ist zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau der Fall. In diesen Branchen beträgt der tarifvertragliche Mindestlohn ab 1. Januar 2015 pro Stunde 7,40 Euro, in den neuen Bundesländern und Berlin 7,20 Euro. Für Zeitungsausträger wird der Mindestlohn stufenweise bis 2017 eingeführt. Die Bezahlung von Auszubildenden richtet sich weiterhin nach dem Berufsbildungsgesetz, auch hier gibt es eine Ausnahme vom Mindestlohn.

Die gesetzliche Neuregelung ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. In Deutschland betrifft der Mindestlohn etwa 3,7 Millionen Arbeitnehmer.

Grund für die gesetzliche Regelung war unter anderem die immer stärkere Inanspruchnahme der Sozialsysteme durch Arbeitnehmer, die von ihren Mini-Löhnen nicht mehr leben konnten und darum ergänzend Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen mussten, obwohl sie einen Vollzeitarbeitsplatz hatten. Mindestlöhne existieren in fast allen europäischen Staaten.