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Stichwort English Beschreibung
Anscheinsvollmacht ostensible authority; apparent authority; constructive authority; apparent power of representation Eine Anscheinsvollmacht ist keine ausdrücklich erteilte Vollmacht. Sie liegt vor, wenn jemand sich das Handeln eines anderen zurechnen lassen muss und die Folgen zu tragen hat – obwohl er diesem nicht ausdrücklich erlaubt hat, in seinem Namen aufzutreten. Es kann ausreichen, wenn der scheinbare Vollmachtgeber bei Anwendung der üblichen Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, dass jemand in seinem Namen unerwünschte Geschäfte tätigt.

Im Baubereich wird oft bei Architekten eine Anscheinsvollmacht angenommen, wenn diese scheinbar im Namen des Bauherrn tätig werden oder die Grenzen der ihnen erteilten Bevollmächtigung überschreiten (z.B. Verlängerung von Fristen, Nachtragsaufträge). Konnte der Geschäftspartner – z.B. der Bauunternehmer – davon ausgehen, dass das Handeln des Architekten im Namen des Bauherrn erfolgte, muss der Bauherr dies gegen sich gelten lassen. Der Anschein einer Vollmacht erfordert jedoch mehr als nur die Nennung des Architektennamens auf einem Baustellenschild, dies ist eine Frage der jeweiligen Gesamtumstände.

Oft wird eine Anscheinsvollmacht angenommen, wenn der Architekt alle Bauvertragsverhandlungen führt bzw. der Bauherr sich auf der Baustelle nie sehen lässt und allein der Architekt mit den ausführenden Unternehmen verhandelt.

Wird keine Anscheinsvollmacht angenommen, haftet der Architekt selbst gegenüber dem Bauunternehmer für seine Erklärungen.