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Stichwort English Beschreibung
Erbauseinandersetzung partition of an inheritance; division of an estate; distribution of an estate Eine Erbauseinandersetzung (umgangssprachlich Erbteilung) ist die Aufteilung eines Nachlasses unter den Miterben. Der Begriff bezeichnet keine streitige Auseinandersetzung, sondern eine schlichte Aufteilung.

Die Erbauseinandersetzung wird vorgenommen, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Bei dieser verwalten alle Miterben den Nachlass gemeinsam; der Verkauf der Nachlassgegenstände bedarf der Zustimmung aller Miterben.

Die Erbauseinandersetzung ist den §§ 2042 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Sie kann jederzeit durch jeden der Miterben gefordert werden. Allerdings muss sie aufgeschoben werden, wenn die Erbanteile noch unbestimmt sind. Dies kann sich ergeben, weil etwa
  • die Geburt eines Miterben zu erwarten ist,
  • eine Entscheidung über die Adoption oder die Aufhebung einer Adoption eines Miterben bevorsteht,
  • eine vom Erblasser eingerichtete Stiftung als rechtsfähig anerkannt werden muss.

Wichtige Schritte der Erbauseinandersetzung sind u.a. das Begleichen der Nachlassverbindlichkeiten, das Ermitteln der Teilungsquote, die Beachtung von Ansprüchen der Erben untereinander und gegen den Nachlass.

Kann eine Nachlassaufteilung ohne Wertminderung erfolgen (Wertpapiere, Münzsammlung) wird diese „in Natur“ durchgeführt. Dabei entnehmen die Erben dem Nachlass jeweils gleich wertvolle Gegenstände. Bei Immobilien oder gar einem Betrieb ist diese Art der Aufteilung nicht möglich. Hier muss ein Verkauf mit darauffolgender Verteilung des Erlöses folgen. Bei Streitigkeiten zwischen den Erben kann das Nachlassgericht zwecks Vermittlung angerufen werden. Ist diese nicht erfolgreich, ist Klage auf Erbauseinandersetzung einzureichen.