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Fondskrise fund crisis Der Ausdruck „Fondskrise“ wird meist im Zusammenhang mit der Krise im Bereich der Immobilienfonds verwendet, die in Deutschland seit ca. 2004 zu beobachten war. Zu dieser Zeit stagnierten oder fielen die Mieten für viele Gewerbe- bzw. Büroimmobilien, es gab auch Leerstände. Die Ausschüttungen vieler Immobilienfonds wurden daher heruntergesetzt. Da bei den Investoren die Angst vor einer Reduzierung der Verkehrswerte der Immobilien umging, gaben viele ihre Fondsanteile zurück. Dadurch wurden die liquiden Mittel der Fonds aufgebraucht. Viele Immobilienfonds – insbesondere offene – umgingen das Problem, indem sie ausländische Immobilien mit hohen Renditeerwartungen kauften. Im Rahmen der weltweiten Finanz- und Hypothekenmarktkrise ab ca. 2008 brachen jedoch verschiedene ausländische Immobilienmärkte ein, Anlagen mussten neu bewertet und hochgesteckte Renditeerwartungen nach unten korrigiert werden. Eine Reihe von Fonds setzte 2009 den Rückkauf von Anteilen für einen begrenzten Zeitraum aus. Immer mehr Fonds folgten, und in verschiedenen Fällen mussten die Fonds aufgelöst werden. Für die Anleger bedeutete dies eine Auszahlung ihrer Anlagebeträge abzüglich der durch Abwertungen des Anlagevermögens bedingten Verluste.

Am 08.04.2011 trat das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz oder AnsFuG) in Kraft. Durch diese Neuregelung wurde die Rückgabe von Anteilen pro Anleger eingeschränkt; ferner wurde die Frist zur Aussetzung der Rücknahme von Anteilen mangels Liquidität des Fonds auf höchstens 30 Monate heraufgesetzt. Weitere Regelungen zum Anlegerschutz traf das im Juli 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagesetzbuch (KAGB). Auch nach Inkrafttreten der Neuregelungen wurden jedoch bereits wieder einzelne Fälle von Aussetzungen der Anteilsrücknahme mit darauf folgender Auflösung des Fonds bekannt.