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Stichwort English Beschreibung
Urkunde document; deed; instrument; certificate Umgangssprachlich bezeichnet man jede schriftlich niedergelegte Aussage, die eine bestimmte Tatsache festhalten soll und deren Verfasser erkennbar ist, als Urkunde.

Das deutsche Strafrecht definiert eine Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und die einen Aussteller erkennen lässt. Die Eignung zum Beweis im Rechtsverkehr ist gegeben, wenn das Dokument zur Untermauerung eines bestimmten Sachverhaltes – auch vor Gericht – dienen kann und auch soll. Für die Erkennbarkeit des Ausstellers ist es ausreichend, wenn dessen Identität sich aus den Umständen ergibt, unter denen die Urkunde angefertigt wird: Beliebtes Beispiel ist hier der Bierdeckel mit Strichen für die Zahl der konsumierten Getränke in einem Lokal. Auch dieser stellt eine Urkunde im Rechtssinne dar.

Weitere Beispiele für Urkunden sind: Geburts-, Hochzeits- oder Sterbeurkunde, Grundstückskaufvertrag, amtlicher Auszug aus dem Grundbuch oder Handelsregister, Testament, Versicherungsschein.

Als öffentliche Urkunden bezeichnet man Urkunden, die von einer Behörde oder einem Gericht ausgestellt werden und zum Beispiel eine Entscheidung oder behördliche Verfügung enthalten. Nach § 417 Zivilprozessordnung begründen sie den vollen Beweis ihres Inhalts. Trotzdem kann ein Gericht den Inhalt solcher Urkunden auf rein sachliche Fehler prüfen.Beispiel: Das Bestehen einer Forderung an sich gilt als bewiesen, der Betrag wurde jedoch falsch berechnet. Private Urkunden sind dagegen in vollem Umfang überprüfbar – zum Beispiel auch in Hinblick darauf, ob sie vom angegebenen Aussteller stammen.

Die Fälschung einer Urkunde ist nach § 267 StGB strafbar. Darauf stehen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen auch mehr.