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Stichwort English Beschreibung
Inflationsschutz hedge against inflation Inflation (lat. inflare = aufblähen) bedeutet die Entwertung des Geldes durch den wechselseitigen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus und dadurch, dass immer mehr Geld (zum Beispiel durch Lohnerhöhungen) in Umlauf gebracht wird. Wenn dieses in immer kürzeren Zeitabständen geschieht, würden die Preise täglich, womöglich stündlich steigen, so dass die Inflation sich aufschaukeln und dadurch unkontrollierbar werden würde (Hyperinflation).

Je nach Wirkungsstärke wird zwischen schleichender, trabender und galoppierender Inflation unterschieden. In den Ländern Europas, die den Euro als Währung haben, soll die Europäische Zentralbank der Geldentwertung entgegensteuern und für eine gewisse Preisstabilität sorgen.

Zum Schutz gegen Inflation wird unter anderem zur Geldanlage in Immobilien geraten. In diesem Zusammenhang fällt sehr häufig der besonders von Absatz- und Vertriebsabteilungen genutzte Begriff des „Betongolds“ auf, der suggerieren soll, dass eine Immobilie so wertbeständig und damit auch so inflationssicher wie Gold sei. Eine so pauschale Aussage, ohne zu differenzieren, muss nicht in jedem Fall der Realität entsprechen.

Zunächst sind Gold und Immobilien grundsätzlich dahingehend zu unterscheiden, dass Immobilien nicht nur eine Wertänderungsrendite (Differenz zwischen An- und Verkaufspreis im Verhältnis zum aufgewendeten Kapital), sondern auch eine laufende Verzinsung aufweisen. Als weiteres Unterscheidungsmerkmal hat der Immobilienerwerb grundsätzlich Kaufnebenkosten von fünf Prozent und mehr zur Folge.

Im Hinblick darauf, ob Immobilien vor Inflation schützen, sind die wesentlichen Einflussfaktoren die betrachtete Zeitspanne (insbesondere der Startzeitpunkt), die Berechnungsmethode und die mietrechtliche Konstruktion. Statistisch gesehen ist eine Immobilie in der Tendenz eher inflationssicher, wenn der Startzeitpunkt der Betrachtung lange her ist (mehrere Jahrzehnte). Ein kürzerer Analysezeitraum (weniger als 15 Jahre) in Zeiten geringer Inflation kann das Gegenteil ausweisen.

Um einen sicheren Inflationsschutz zu gewährleisten, müsste mietrechtlich eine volle Indexierung an die Lebenshaltungskosten vereinbart werden. Dies lässt sich jedoch nicht bei allen Nutzungsarten und Marktgegebenheiten realisieren. In einer schlechten Marktsituation kann selbst ein Büromietvertrag gar nicht oder nur teilweise indexiert werden (zum Beispiel erst bei einer Steigerung des Indexes von zehn Prozent oder mehr).

Ein Mieterwechsel mit schlechteren Konditionen für den Vermieter würde in Bezug auf den Inflationsschutz und die Wertstabilität ebenso kontraproduktiv wirken. Wenn allerdings die Marktgegebenheiten gut sind, die Immobilienwerte sowie die Mieten steigen und idealerweise alle Mietverträge langfristig und voll indexiert abgeschlossen werden können, wäre die Immobilie ein tatsächlicher Schutz vor Inflation.