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Stichwort | English | Beschreibung |
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REACH-Verordnung | REACH Regulation (Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of CHemicals) | Durch die REACH-Verordnung 30. Dezember 2006 wird die Verantwortung für die Bewertung von Chemikalienrisiken den Herstellern und Importeuren auferlegt. Dazu müssen sie umfassende Registrierungsunterlagen vorlegen. Es handelt sich hierbei um das neue europäische Chemikalienrecht. Prinzipien der REACH-Strategie sind:
Hierbei sind alle in der EU in Mengen über 1 t pro Jahr hergestellten und importierten Chemikalien (Neustoffe und Altstoffe) in einer zentralen Datenbank zu erfassen. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch zuständige Behörden aufgrund von Prüfungen und anderen verfügbaren Informationen, die, abhängig von den in Verkehr gesetzten Mengen, von den Firmen beizubringen sind (ca. 15 % der erfassten Chemikalien). Chemikalien, die aufgrund ihrer Eigenschaften Anlass zu großer Besorgnis geben (ca. 5 % der erfassten Chemikalien), weil sie krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend bzw. persistent sind, sich im Körper anreichernd und giftig sind oder andere gefährliche Eigenschaften haben, wie zum Beispiel eine den Hormonhaushalt beeinflussende Wirkung, unterliegen einem speziellen, strengen Zulassungsverfahren. Eine spezielle Bewertung nimmt für Umweltaspekte das Umweltbundesamt (UBA) wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des Aktionsplanes der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bewertet. Der REACH-Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er liefert Informationen und Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH und unterstützt bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen. |