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Stichwort English Beschreibung
Legionärskrankheit (Legionellosen) legionnaires' disease Die Legionärskrankheit wird durch wärmeliebende, natürlicherweise süßwasserbewohnende Bakterien, die Legionellen, hervorgerufen, die sich unter anderem in Hausinstallationssystemen vermehren können. Sie werden durch Einatmen (Inhalation von legionellenhaltigen Aerosolen), insbesondere beim Duschen, übertragen. Desweiteren sind Übertragungen von Legionellen durch raumlufttechnische Anlagen (Klimaanlagen), Luftbefeuchter, Badebecken, insbesondere Warmsprudelbecken (Whirlpools), sowie sonstige Anlagen, die einen Nebel von Wassertröpfchen erzeugen, zum Beispiel Aerosole aus Kühltürmen, bekannt.

Diese Mikroorganismen können bei immungeschwächten Personen sowohl eine schwere Form der Lungenentzündung, die so genannte "Legionärskrankheit" als auch das "Pontiac-Fieber", eine milder verlaufende grippeähnliche Erkrankung hervorrufen.
Jedes Jahr erkrankt eine Vielzahl von Personen in Deutschland an Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden. Bis zu 15 % der Fälle enden sogar tödlich.

Die Bakterien haben ihren Namen seit ihrem Nachweis bei einem epidemischen Auftreten von schweren Lungenentzündungen mit 29 Todesfällen nach einem Veteranentreffen der "American Legion" in einem Hotel in Philadelphia, wo die Mikroorganismen über die Klimaanlage verbreitet wurden.

Als Infektionsquelle sind besonders Warmwasser-Hausinstallationssysteme problematisch, vor allem in den Bereichen, die nicht ausreichend durchströmt werden, oder in denen sich Ablagerungen ansammeln (Speicher, Boiler).
Gemäß Trinkwasserverordnung von 2001 sind periodische Untersuchungen auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallationen erforderlich, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Gaststätten, Hotels, Heime, Sportstätten).

Ab einer Legionellenkonzentration von mehr als 1000 koloniebildenden Einheiten in 100 ml Wasser sind Sanierungsmaßnahmen in Abhängigkeit von weiteren Untersuchungen erforderlich. Bei einer Konzentration von Legionellen über 10.000 je 100 ml Wasser müssen unverzügliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden. Nach der ab November 2011 gültigen Veränderung der Trinkwasserverordnung haben alle Betreiber von Trinkwasserhausinstallationen bei gewerblicher Tätigkeit die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung ihrer Anlagen auf Legionellen, und bei Überschreitung eines "technische Maßnahmewertes" von 100 Legionellen je 100 ml Wasser muss eine Ortsbesichtigung und eine Gefährdungsanalyse erfolgen.

Eine besondere Gefahr bezüglich der Vermehrung von Legionellen ist gegeben, wenn Wasser tagelang in Leitungen bei Temperaturen zwischen 25 und 55 °C stagniert. Dies ist insbesondere dann häufig der Fall, wenn nicht oder nur selten benutzte endständige Leitungen noch am Netz hängen bzw. andere technische Mängel vorliegen. So kann auch ein Risiko durch Mietwohnungen drohen, die längere Zeit leer stehen. Im schlimmsten Fall ist es möglich, dass das Trinkwassersystem des ganzen Hauses kontaminiert wird. Deshalb wurde nun die Untersuchungspflicht auch auf Mietshäuser und andere gewerblich genutzte Gebäude ausgedehnt.

Durch ein geeignetes Temperaturregime im Warmwassersystem, bzw. dessen Sanierung und/oder die Verbesserung der Wartung kann die Vermehrung von Legionellen vermieden werden. Entscheidend ist hierbei, dass die Temperatur des Warmwassers im gesamten System nicht 60 °C unterschreitet.