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Stichwort English Beschreibung
Fluglärm aircraft noise Lärm von Flugzeugen und Hubschraubern bei Start, Landung oder während des Fluges wird als Fluglärm bezeichnet. Bei Befragungen in der Bevölkerung werden Belästigungen durch Fluglärm nach dem Straßenverkehr als zweite wichtige Lärmquelle genannt. Vor allem der nächtliche Fluglärm wird als besonders gesundheitsschädigend eingestuft. Für Verkehrsflughäfen und militärische Flugplätze werden nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) Lärmschutzbereiche (Schutzzonen) festgesetzt. Das Fluglärmgesetz enthält aber keine Immissionsgrenzwerte im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Nach dem Fluglärmgesetz bestehen lediglich Regelungen über Beschränkungen der baulichen Nutzung, über Erstattung der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei vorhandenen Gebäuden in der Schutzzone 1 (äquivalenter Dauerschallpegel >75 dB(A)) sowie Auflagen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Wohnungen in der Schutzzone 2 (>67 dB [A]).

Eine wichtige Maßnahme in dieser Beziehung ist der Einbau von Schallschutzfenstern. In beiden Schutzzonen ist die Errichtung schutzbedürftiger Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser oder Schulen), grundsätzlich verboten. In der stärker belasteten Schutzzone 1 dürfen bis auf wenige Ausnahmen keine Wohnungen errichtet werden. Durch das Fluglärmgesetz müssen an den Verkehrsflughäfen Anlagen zur fortlaufenden Messung der Fluglärmimmissionen (Fluglärmüberwachungsanlagen) eingerichtet und betrieben werden.