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Stichwort English Beschreibung
Richtwert I und II German guide values I and II Die „Ad-hoc-Arbeitsgruppe", die aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) besteht, hat Richtwerte für die Innenraumluft herausgegeben. Grundlage hierfür ist ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes Basisschema. Hierbei wird generell empfohlen, für Innenräume zwei Richtwerte pro Substanz zu Grunde zu legen. Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen, begründeten Wert auf der Grundlage toxikologischer und epidemiologischer Erkenntnisse bezüglich der Wirkungsschwelle eines Stoffes und der Einführung von Unsicherheitsfaktoren dar. Das Überschreiten dieser Konzentrationen kann für besonders empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den betreffenden Räumen eine gesundheitliche Gefährdung bedeuten. Der Richtwert II (RW II) stellt einen Eingriffswert dar, bei dessen Überschreitung unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Je nach der speziellen Wirkungsweise eines Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert werden.

Der Richtwert I (RW I – Vorsorgerichtwert) stellt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei welcher nach den gegenwärtigen Erkenntnissen auch dauerhaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für den Bewohner zu erwarten sind (lebenslange Exposition). Bei einer Überschreitung dieses Wertes wird eine aus hygienischer Sicht unerwünschte Exposition angenommen. Der RW I kann als ein Sanierungszielwert dienen, welcher nach Möglichkeit zu unterschreiten ist. Aus Vorsorgegründen sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden (technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude oder verändertes Nutzerverhalten). Bis Ende 2011 sind Richtwerte festgelegt worden, die in unten stehender Tabelle aufgeführt sind.

Die Innenraumrichtwerte sollen helfen im Einzelfall zu klären, ob eine gesundheitlich bedenkliche Innenraumluftqualität besteht. Die abgeleiteten Richtwerte sind im rechtlichen Sinne zwar nicht verbindlich, sie haben aber für die Praxis eine große Bedeutung. Wenn diese Richtwerte überschritten werden, zeigt dies Handlungsbedarf an. Sie bilden auch eine Grundlage der Beurteilung durch Gutachter darüber, ob die Luftqualität einer Wohnung die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen kann oder nicht.