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Stichwort English Beschreibung
Chemikalienverbotsverordnung German Chemicals Prohibition Ordinance Durch die Chemikalienverbotsverordnung wird das Inverkehrbringen krankheitserzeugender Chemikalien verboten. Die Chemikalienverbotsverordnung (ursprüngliche Fassung von 1993, neue Bekanntmachung vom 13. Juni 2003) regelt die Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen allgemein und von besonders gefährlichen Stoffen im Speziellen (Asbest, Formaldehyd, Dioxinen und Furanen, Benzol, aromatischen Aminen, Arsen-, Quecksilber- und Cadmiumverbindungen, Polychlorierten Biphenylen, Pentachlorphenolen, aliphatischen Kohlenwasserstoffen, Teerölen u. a. m.). Den Inverkehrbringenden werden eine Reihe von Pflichten auferlegt, z. B. behördliche Erlaubnispflichten, Anzeigepflichten, Aufzeichnungspflichten oder auch Sachkundenachweise.