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Schatzfund treasure trove Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert einen Schatz als eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (§ 984 BGB). Das Gesetz regelt auch, wie mit einem aufgefundenen Schatz zu verfahren ist: Der Entdecker wird zur Hälfte Eigentümer, zur anderen Hälfte der Eigentümer der Sache, in der der Schatz verborgen war, also zum Beispiel der Grundeigentümer, auf dessen Land der Schatz gefunden wurde.

Das Landgericht Düsseldorf hatte sich 2012 mit einem Fall zu befassen, in dem der Käufer eines älteren Mehrfamilienhauses bei der Renovierung einer Wohnung in einem eingemauerten Kachelofen zwei Stahlkassetten gefunden hatte. Darin befanden sich 303.700 DM in Banknoten, welche teils mit Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977 versehen waren. Eine vormalige Eigentümerin des Gebäudes hatte bis zu ihrem Ableben im Jahr 1993 in der Wohnung gewohnt. Der Finder gab das Geld auf dem Fundbüro ab – in der Hoffnung, ganz offiziell Eigentümer zu werden, da er ja sowohl der Finder als auch der Eigentümer des Hauses und des Kachelofens war.

Allerdings wurde er von den Erben der ehemaligen Eigentümerin verklagt, die mangels passender Verwandtschaft die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel zur Alleinerbin bestimmt hatte. Das Gericht entschied zu Gunsten der evangelischen Organisation: Hier liege gar kein Schatzfund im Sinne des Gesetzes vor, da das Geld anhand der Banderolen der damaligen Bewohnerin eindeutig zugeordnet werden könne. Außerdem gab es eine Zeugin, die die wohlhabende Dame kurz vor ihrem Tod hatte sagen hören „Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.“ Der Finder musste sich mit 5.000 Euro Finderlohn begnügen (LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2012, 15 O 103/11).