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Wirtschaftskartell cartel Ein Wirtschaftskartell bezeichnet den Zusammenschluss von unabhängigen Unternehmen zum Zweck der Ausschaltung gegenseitigen Wettbewerbs. Meist handel es sich um Preisabsprachen. Kartellbildungen sind national und international verboten. Sie verstoßen in Deutschland gegen das Kartellgesetz. In der Europäischen Union ist der Kommissar für Wettbewerb für Antikartellverfahren zuständig. Hier wurden teils erhebliche Bußgelder (im Milliardenbereich) verhängt.