Doppelmakler |
estate agent acting for both parties in a transaction |
Als Doppelmakler wird derjenige Makler bezeichnet, der eine Doppeltätigkeit ausübt. Er ist von beiden Parteien des beabsichtigten Hauptvertrags (Kaufvertrag / Mietvertrag) beauftragt. Eine solche Doppeltätigkeit ist grundsätzlich zulässig. Es ist jedoch unbedingt zu raten, dass der Makler sie den Parteien gegenüber offenlegt. Dann hat er kein Risiko, seine Provision zu verlieren. Unter Umständen kann die Doppeltätigkeit nämlich zur Verwirkung der Vergütung führen. |