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Stichwort English Beschreibung
Grundstücksrecht interest in land; title to real estate Der Begriff Grundstücksrecht enthält eine Mischung privatrechtlicher und öffentlich rechtlicher Vorschriften. Das Grundstück ist vermessungstechnisch ein Flurstück. Flurstücke sind im Liegenschaftbuch eingetragen. Grundbuchrechtlich handelt es sich um Grundstücke. Dabei können mehrere Flurstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Grundbuch und Kataster sind so die maßgeblichen Grundlagen für die privatrechtliche Zuordnung, aus der sich die Eigentumsrechte an im Grundbuch eingetragenen Grundstücken ergeben. Parallel zum Grundbuch werden in den meisten Bundesländern Baulastenkataster geführt, deren Eintragungen öffentlich rechtlichen Charakter erhalten.

Zum Grundstücksrecht gehören auch die mit den Eigentums- oder Pachtverhältnissen verbundenen nachbarrechtlichen Vorschriften, etwa über Einzäunung, Hecken, Mauerhöhen.

Öffentlich rechtliche Regelungen über Grundstücke (Nutzungsrechte, Baurechte an Grundstücken) finden sich im Baugesetzbuch und detailliert in der Baunutzungsverordnung, wobei Regeln der baulichen Nutzung von Grundstücken im Vordergrund stehen. Die Grundstücksfläche ist hier die grundlegende Maßzahl für das Maß der baulichen Nutzung.

Auch nach den Bauordnungen der Bundesländer müssen Vorschriften beachtet werden, die grundstücksrechtlichen Charakter haben, z.B. über einzuhaltende Mindestabstände bei der Bebauung.