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Zinshaus apartment building Der in Norddeutschland und in Österreich verwendete Begriff des Zinshauses ist identisch mit dem Begriff des Mietshauses. Der Wortbestandteil Zins bezieht sich auf den Mietzins, wie die Miete vor der Mietrechtsreform im Jahre 2001 im BGB genannt wurde. Die Immobilie als Kapitalanlage erbringt – ähnlich wie die auf dem Kapitalmarkt gehandelten Wertpapiere – Zinsen für das investierte Kapital. Zinshäuser dienten früher vor allem der Altersvorsorge durch Personen, die keine Sozialrente beziehen konnten. Man sprach deshalb auch von „Rentehaus“. Da die Verwaltung von Zinshäusern sehr zeitaufwändig und fachlich anspruchsvoll ist, wird sie heute in der Regel Mietshausverwaltern übertragen.