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Obdachlosigkeit homelessness Obdach- oder Wohnungslosigkeit bezeichnet den Lebenszustand von Menschen ohne festen Wohnsitz. Ursachen sind oft Schicksalsschläge, Arbeitsplatzverlust, Trennung und Scheidung, Überschuldung und schließlich die Kündigung des Mietvertrages wegen Mietrückständen. Eine Bundesstatistik über Obdachlose existiert nicht. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren 2010 in Deutschland rund 248.000 Menschen ohne Wohnung, das heißt ohne festen Wohnsitz. Circa 90 Prozent von ihnen waren arbeitslos, darunter mehr als zwei Drittel langzeitarbeitslos. 106.000 Menschen sollen von Wohnungslosigkeit unmittelbar bedroht gewesen sein. 22.000 Menschen lebten auf der Straße.

Im Mietrecht dienen die gesetzlich verankerten Räumungsfristen sowie der gegebenenfalls vom Mieter zu beantragende Vollstreckungsschutz dazu, einer Obdachlosigkeit vorzubeugen. Das deutsche Sozialsystem sieht verschiedene Hilfen für Bedürftige vor, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dazu gehört die Übernahme der Kosten von Unterkunft und Heizung im Rahmen der Bewilligung von Arbeitslosengeld II (ALG II). Diese Möglichkeit steht für erwerbsfähige Personen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es noch die Hilfe zum Lebensunterhalt, eine Sozialleistung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Diese steht zum Beispiel Personen zu, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, weil sie zum Beispiel eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, oder auch Bewohnern vollstationärer Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen. Wer weder im Rahmen von ALG II noch im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt bei den Kosten für seine Unterkunft vom Staat unterstützt wird, kann Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beantragen.

Als gewissermaßen letzte Möglichkeit können Personen, die obdachlos geworden sind, auch noch einen Anspruch gegen ihre Gemeinde zur Unterbringung zum Schutz gegen Witterung geltend machen. Meist findet eine Unterbringung in Obdachlosenunterkünften statt, deren Nutzung von den Gemeinden durch eine Satzung geregelt ist.

Einige Gemeinden stellen in den Wintermonaten zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung. Beispiel: In Hamburg wurden 2002 insgesamt 1.281 Obdachlose gezählt. Im Jahr 2009 waren es 1.029. Im Winter 2010 / 2011 wurden 200 zusätzliche Übernachtungsplätze im Rahmen des Winternotprogrammes für Obdachlose bereit gestellt. Im Vorjahr konnten im Rahmen dieses Programmes 145 obdachlose Personen in dauerhafte Unterkünfte (Wohnungen, Wohnprojekte, Therapieeinrichtungen) vermittelt werden. In vielen Gemeinden werden zudem medizinische Hilfsangebote oder Essensangebote ("Tafeln") zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen sind bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (www.bag-wohnungslosenhilfe.de) sowie den Gemeinden erhältlich.