Zivilprozessordnung |
German code of civil procedure |
Die Zivilprozessordnung dient der Regelung der Verfahren der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Sie regelt den Ablauf des zivilrechtlichen Verfahrens im ersten Rechtszug, das Einlegen der Rechtsmittel und die Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren. Zusätzlich enthält sie Vorschriften über besondere Verfahrensarten wie den Urkunden- und Wechselprozess, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. Wachsende Bedeutung hat das schiedsrichterliche Verfahren (§§ 1025 ff. ZPO). Auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Justizbehörden in der Europäischen Union wird durch die Zivilprozessordnung geregelt; dabei geht es z.B. um Fragen wie die Zustellung von Dokumenten, die Beweisaufnahme in internationalen Verfahren, um europäische Vollstreckungstitel und das europäische Mahnverfahren.
Mit der WEG-Reform wurden auch die WEG-Streitigkeiten aus dem bisherigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Verfahren) in das Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO) überführt.
Neben den allgemeinen Änderungen im gerichtlichen Verfahren haben sich für die Wohnungseigentümer vor allem nachteilige Änderungen dadurch ergeben, dass der bisher geltende Amtsermittlungsgrundsatz weggefallen ist und grundsätzlich die gesamten Verfahrenskosten von der im Verfahren unterlegenen Partei zu tragen sind. |