Lexikon durchsuchen:

Stichwort English Beschreibung
Zivilprozessordnung German code of civil procedure Die Zivilprozessordnung dient der Re­ge­lung der Ver­fah­ren der or­dent­li­chen Ge­rich­te in bür­ger­li­chen Rechts­strei­tig­kei­ten.

Sie regelt den Ablauf des zivilrechtlichen Verfahrens im ersten Rechtszug, das Einlegen der Rechtsmittel und die Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren. Zusätzlich enthält sie Vorschriften über besondere Verfahrensarten wie den Urkunden- und Wechselprozess, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. Wachsende Bedeutung hat das schiedsrichterliche Verfahren (§§ 1025 ff. ZPO). Auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Justizbehörden in der Europäischen Union wird durch die Zivilprozessordnung geregelt; dabei geht es z.B. um Fragen wie die Zustellung von Dokumenten, die Beweisaufnahme in internationalen Verfahren, um europäische Vollstreckungstitel und das europäische Mahnverfahren.

Mit der WEG-Reform wurden auch die WEG-Strei­tig­kei­ten aus dem bis­he­ri­gen Ver­fah­ren der frei­willi­gen Ge­richts­bar­keit (FGG-Ver­fah­ren) in das Ver­fah­ren nach der Zivil­pro­zess­ord­nung (ZPO) über­führt.

Neben den allgemeinen Änderungen im ge­richt­li­chen Ver­fah­ren ha­ben sich für die Woh­nungs­eigen­tümer vor allem nach­tei­li­ge Än­de­run­gen da­durch er­ge­ben, dass der bis­her gel­ten­de Amts­er­mitt­lungs­grund­satz weg­ge­fal­len ist und grund­sätz­lich die ge­sam­ten Ver­fah­rens­kos­ten von der im Ver­fah­ren un­ter­le­ge­nen Par­tei zu tra­gen sind.