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Stichwort English Beschreibung
Raumordnungsgesetz (ROG) German regional planning act Im Zuge Föderalismus-Reform sind die Raum­ord­nungs­kom­pe­ten­zen weit­ge­hend auf die Bun­des­län­der über­tra­gen wor­den. Die ver­pflich­ten­de Rahmen­gesetz­ge­bung des Bun­des ist da­mit ent­fal­len. Das be­deu­tet, dass die Bun­des­län­der von den re­du­zier­ten bundes­ge­setz­li­chen Vor­ga­ben nach Be­darf durch länder­ge­setz­liche Rege­lun­gen ab­wei­chen kön­nen.

Das neue Raumordnungsgesetz des Bundes wurde am 22.12.2008 in die­sem Sinne novelliert. Die Neufassung trat am 31.12.2008 und teilweise am 01.10.2009 in Kraft.

Die ursprünglich 15 Grundsätze der Raumordnung wurden im Bun­desgesetz überarbeitet und auf acht Grundsätze reduziert. Dabei wird im Sinne des Baugesetzbuches jetzt mehr Wert auf die Entwicklung der Innen-Städte und damit der Verringerung der Flächeninanspruchnahme gelegt. Der Klimaschutz spielt eine größere Rolle, ebenso die Daseins­vorsorge im Hinblick auf die demographische Entwicklung. Die inter­kom­munale Zusammenarbeit soll gestärkt werden (Stichwort "Stadt-Land-Partnerschaften") Zudem wurde eine EU-Richtlinie im Zusammenhang mit der strategischen Umweltprüfung umgesetzt (die im BauGB bereits berücksichtigt ist).

Wer sich über die Bestimmungen der Raumordnung orientieren will wird künftig einen Blick in das jeweilige Landesplanungsgesetz werfen müs­sen. Bindungswirkung hat allerdings nach wie vor die Bundeskom­petenz bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes selbst, z. B. Planung von neuen Trassen für eine Bundesautobahn oder Bundes­straße.

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ist künftig dafür zuständig, in regelmäßigen Abständen Berichte über die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets, die durchgeführten oder beabsichtigten Planungen und Maßnahmen, deren räumliche Verteilung und die Auswirkung der europäischen Integration auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes dem zuständigen Ministerium und dem Bundestag zu erstatten.