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Stichwort English Beschreibung
Unternehmererklärung manufacturer's statement (new German energy conservation regulation) Die Unternehmererklärung wurde von der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) eingeführt, welche seit 1.10.2009 in Kraft ist. Darin bestätigt ein Unternehmer, der an einem Gebäude zum Beispiel Modernisierungsarbeiten ausgeführt hat, gegenüber dem Hauseigentümer, dass bei den Arbeiten die EnEV beachtet wurde. Der Unternehmer bzw. Handwerksbetrieb ist zur Ausstellung der Erklärung verpflichtet; die Nichtausstellung ist eine Ordnungswidrigkeit.

§ 26a der EnEV 2009 besagt, dass jeder, der geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten zur Änderung von Außenbauteilen, zur Dämmung oberster Geschossdecken, zum erstmaligen Einbau oder zur Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen, Verteilungseinrichtungen oder Warmwasseranlagen, Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik durchführt, dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bestätigen muss, dass die Bauteile den Anforderungen der EnEV entsprechen.

Damit wird die Erfüllung der Pflichten des Eigentümers nachgewiesen. Dieser muss die Unternehmererklärung mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Der Eigentümer muss die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen.

Die EnEV 2009 besagt, dass die Bezirksschornsteinfeger Sichtprüfungen an Heizanlagen durchführen müssen. Alternativ kann der Hauseigentümer dem Schornsteinfeger auch eine Unternehmererklärung vorlegen, um zu beweisen, dass er die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat.