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Stichwort English Beschreibung
Sperrbezirksverordnung German ordinance on prohibited areas (for prostitution) Eine Sperrbezirksverordnung wird von der Gemeinde erlassen, um in einem bestimmten Wohngebiet die Ausübung der Prostitution zu untersagen. Diese ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Sperrbezirksverordnungen dienen insbesondere dem Jugendschutz. Rechtsgrundlage der Sperrbezirksverordnungen ist Art. 297 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht am 28.04.2009 als verfassungsgemäß bestätigt (Az: 1 BvR 224/07). Im entschiedenen Fall war eine Bauvoranfrage abgelehnt worden, mit der die Nutzung einer Wohnung im Sperrbezirk für die Prostitution beantragt worden war.

In einem Sperrbezirk kann die jeweilige Gemeinde auch einem Hauseigentümer die Vermietung an einen bordellartigen Betrieb untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Urteil vom 17.12.2014, Az. 6 C 28.13).

Die Stadt Frankfurt am Main war in dem verhandelten Fall gegen einen Hauseigentümer vorgegangen, der in einem Hinterhaus Räumlichkeiten an ein erotisches Massagestudio vermietet hatte. Dem Urteil zufolge bestätigt zwar das 2001 erlassene Prostitutionsgesetz, dass Prostitution nicht illegal ist. Dies schließe aber nicht aus, dass eine Gemeinde aus ordnungspolitischen Gründen die Prostitution in bestimmten Bereichen untersage.