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Auslandsimmobilien foreign real estate Auslandsimmobilien werden immer beliebter. Viele Deutsche investieren in Ferienwohnungen oder Altersruhesitze im Ausland. Auch dauerhafte Auswanderer gibt es – meist mit dem Ziel, in einem anderen Land eine bessere Arbeitsmarktlage vorzufinden. Nicht zuletzt dienen Auslandsimmobilien auch als Investition.

Beim Kauf von Auslandsimmobilien sind die gesetzlichen Vorschriften des Staates zu beachten, in dem die Immobilie gelegen ist. Diese können erheblich von den deutschen Regelungen abweichen. Einige wichtige Fragen dabei sind:
  • Existiert ein Grundbuch und welchen Aussagewert hat es?
  • Sind alle Grundstücksbelastungen im Grundbuch eingetragen?
  • Ist im jeweiligen Land ein notarieller Kaufvertrag erforderlich?
  • Ist die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes oder Notars erforderlich?
  • Welche in Deutschland unüblichen Steuern und Abgaben sind beim Erwerb und laufend zu bezahlen (z.B.: "Stempelsteuer" beim Erwerb, Feuerwehrabgabe in Waldbrandgebieten, Steuer auf Veräußerungsgewinn bei Verkauf, Besteuerung fiktiver Vermietungseinkünfte bei Wohnungen usw.)?
  • Gibt es eine Erbschaftssteuer? Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen explizit bezüglich der Erbschaftssteuer mit Deutschland?
  • Wer haftet bei Baumängeln?
Wie bei Immobilienkäufen im Allgemeinen sollte auch bei Auslandsimmobilien eine gründliche persönliche Besichtigung des Kaufobjekts stattfinden. Wichtig ist nicht nur das Objekt selbst, sondern auch seine Lage, die absehbare künftige Entwicklung des jeweiligen Gebietes und nicht zuletzt die Erreichbarkeit. Gerade an touristisch interessanten Zielen sind Erreichbarkeit und Infrastruktur (Restaurants, Hotelbetrieb, öffentliche Verkehrsmittel, Fährschiffbetrieb, medizinische Versorgung) oft saisonabhängig.

Hinsichtlich der Erbschaftssteuer müssen Käufer von Auslandsimmobilien beachten, dass sie auch nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland noch fünf Jahre lang in Deutschland erbschaftssteuerpflichtig bleiben (§ 2 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Erbschaftssteuer existieren derzeit nur mit den USA, der Schweiz, Schweden und Dänemark. In allen anderen Staaten ist eine Doppelbesteuerung möglich. Es sollte immer der aktuelle Stand der Rechtslage in Erfahrung gebracht werden. Einige Länder (z.B. Spanien, USA) haben eine deutlich höhere Erbschaftssteuer als Deutschland, die ausländische Erbschaftssteuer kann teilweise in Deutschland angerechnet werden. Einige Staaten haben zwar die Erbschaftssteuer abgeschafft (z.B. Portugal, Schweden, Australien), einige besteuern nun aber den Erbfall über eine Grunderwerbssteuer (Österreich).

Informationen über den Erwerb von Auslandsimmobilien bekommt man u.a. bei der Vereinigten Schutzgemeinschaft für Auslandsimmobilien e.V. (www.schutzgemeinschaft-auslandsimmobilien.de) und der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. (www.dsa-ev.de).