Lexikon durchsuchen:

Stichwort English Beschreibung
Kraft-Wärme-Kopplung cogeneration (heat and power) Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird Heizwärme aus der im Rahmen der Stromerzeugung entstehenden Abwärme gewonnen. Energie, die sonst als Abwärme an die Umgebung abgegeben würde, kann so genutzt werden. Kraftwerke, die die Methode der Kraft-Wärme-Kopplung nutzen, haben einen Wirkungsgrad von bis zu 90 Prozent. Herkömmliche Kraftwerke zur Stromerzeugung liegen bei circa 50 Prozent. KWK-Anlagen gibt es heute in einem Leistungsspektrum zwischen wenigen Kilowatt und einigen hundert Megawatt. Auch Mini-KWK-Anlagen für Objekte wie Hotels, Mehrfamilienhäuser und sogar Einfamilienhäuser sind auf dem Markt. Bei der städtischen Wärmeversorgung bietet sich die Möglichkeit, die Kraft-Wärme-Kopplung mit einem Fernwärmenetz zu kombinieren.

Eine Variante der KWK-Anlage ist das Blockheizkraftwerk. Mit diesen kleinen bis mittelgroßen dezentralen Anlagen werden Häuser, Gebäudekomplexe oder Objekte wie Krankenhäuser und Hotels versorgt. Große KWK-Anlagen werden in Heizkraftwerken zum Beispiel im Rahmen der Fernwärmeversorgung oder in der Industrie eingesetzt. Fernwärme hat gegenüber Blockheizkraftwerken den Nachteil, dass dabei hohe Leitungsverluste entstehen. Durch die größere Leistung des zentralen Heizkraftwerkes bei der Fernwärme ist jedoch andererseits das Verhältnis der Stromausbeute zur erzeugten Wärme höher, was die Effektivität steigert.

Gesetzliche Regelungen zu KWK-Anlagen finden sich im 2002 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Das Gesetz regelt unter anderem die zu zahlenden Einspeisevergütungen für Strom aus KWK-Anlagen. Am 01.01.2009 wurde das KWK-Gesetz novelliert. Ziel war die weitere Reduzierung von CO2-Emissionen. Die Regelung sah höhere Vergütungen für Strom aus modernisierten oder neuen Anlagen vor.

Eine weitere Novellierung des KWK-Gesetzes erfolgte mit Wirkung zum 19. Juli 2012. Dabei wurde die Förderung von KWK-Anlagen durch höhere Zuschläge verbessert. Eine neue Anlagenkategorie wurde eingeführt (50 bis 250 kW Leistung). Neu eingeführt wurde eine Förderung für Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen wurde erweitert. Ziel war dabei, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Stromproduktion bis zum Jahr 2020 auf ein Viertel zu steigern.

Zum 1. Januar 2016 trat eine komplette Neufassung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes in Kraft. Kernpunkte:
  • Gezielte Förderung von Gas-KWK-Anlagen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes (insbesondere wenn diese Kohle-Anlagen ersetzen),
  • erhöhte Planungssicherheit durch einen bis 2022 verlängerten Förderrahmen,
  • keine Förderung mehr für selbst verbrauchten KWK-Strom (außer bei Anlagen unter 100 KW),
  • stärkere Förderung von Energiedienstleistern ("Contractoren") zum Beispiel im Wohnimmobilienbereich,
  • Betreiber von Anlagen mit Leistung über 100 Kilowatt müssen künftig ihren erzeugten KWK-Strom direkt vermarkten oder selbst verbrauchen.

Nähere Informationen zur Kraft-Wärme-Kopplung gibt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.