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Stichwort English Beschreibung
Rauchmelderwartung maintenance of smoke detectors Rauchmelder müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Ohne diese Maßnahmen sind sie sinnlos. Zur regelmäßig Prüfung und Wartung gehören:
  • Möglichst monatliche Prüfung mit Hilfe der Prüftaste auf Funktionieren des Alarms.
  • Einmal jährlich: Standardbatterien austauschen (Lithiumbatterien halten 10 Jahre), Innenreinigung des Gerätes (Fotozelle verschmutzt mit der Zeit durch Staub, Spinnweben, Zigarettenrauch, Fettdämpfe.) sowie Prüfung, ob Installationsort weiterhin optimal ist oder ob z. B. auf Umbauten reagiert werden muss.
  • Komplettaustausch des Gerätes alle 10 Jahre. Insbesondere nach stauberzeugenden Handwerksarbeiten ist das Innere des Rauchmelders unbedingt von Staub zu reinigen.

Im Mietverhältnis gilt: In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht muss der Eigentümer für den Einbau der Rauchmelder sorgen. Die Wartung obliegt je nach der jeweiligen Landesbauordnung entweder dem Eigentümer/Vermieter oder dem Bewohner/Mieter (siehe Liste unten). Bei Einbau und Wartung ist die Norm DIN 14676 zu beachten.

Übliche Versicherungsverträge schränken die Leistungspflicht der Versicherung ein oder schließen sie aus, wenn der Versicherte gesetzliche Sicherheitsregeln missachtet. Deren Beachtung ist eine Obliegenheit des Versicherungskunden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat allerdings geäußert, dass nach seiner Ansicht Rauchmelder in erster Linie Leben retten und nicht Sachwerte schützen sollen. Demnach sollen fehlende oder nicht gewartete Rauchmelder keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Ausnahme: Das Nichtfunktionieren der Rauchmelder war nachweislich für den Schaden ursächlich. Hier handelt es sich jedoch um eine Ansicht des Verbandes. Ob die einzelnen Versicherer diese in ihren Versicherungsbedingungen umsetzen, ist allein deren Angelegenheit und sollte im Einzelfall erfragt werden.

Vermieter lösen dieses Problem oft, indem sie externe Dienstleister mit der Durchführung der Wartung beauftragen. Hausmeisterdienste, Brandschutzfirmen, aber auch Ableseunternehmen bieten solche Leistungen an. Im letzteren Fall kann die Rauchmelderwartung mit der Jahresablesung von Zählern verbunden werden. Unbedingt erforderlich ist eine schriftliche Dokumentation der Wartungsarbeiten für den Kunden zu Beweiszwecken im Schadensfall. Auch Mietangebote für Rauchmelder gibt es – selbst angeschaffte Geräte sind jedoch in der Regel preisgünstiger.

In folgenden Bundesländern obliegt per Gesetz die Anschaffung der Rauchmelder dem Hauseigentümer, die Wartung jedoch dem tatsächlichen Nutzer, also dem Mieter, sofern nicht der Eigentümer bzw. Vermieter dafür die Verantwortung übernimmt:

• Schleswig-Holstein
• Niedersachsen
• Bayern
• Baden-Württemberg
• Berlin
• Bremen
• Hessen
• Nordrhein-Westfalen
• Sachsen