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Nachtspeicherheizung off-peak electric heating; thermal storage heating Nachtspeicherheizungen werden auch als Nachtstromheizungen oder elektrische Speicherheizungen bezeichnet. Sie verfügen über einen Wärmespeicher, der nachts, wenn die Stromtarife günstiger sind, elektrisch aufgeheizt wird und seine Wärme tagsüber wieder abgibt. Um dieses Verfahren zu nutzen, muss ein spezieller Stromzähler vorhanden sein, der zwei Zählwerke besitzt und eine Umschaltung von Hoch-Tarif- auf Niedrig-Tarif-Strom ermöglicht. Die Umschaltung erfolgt durch den Stromversorger per Schaltuhr oder Fernsteuerung. Inzwischen sind in vielen Orten die günstigen Nachttarife der Stromversorger abgeschafft worden.

Nachtspeicherheizungen kamen schon in den 50-er Jahren auf. Ihre Nutzung wurde unter anderem von den Stromversorgern propagiert, die ihre Kraftwerke auch nachts auslasten wollten. Erste Kritik kam auf, als Asbest als gesundheitsschädlich erkannt wurde: Das Material war in vielen Speicherheizungen eingebaut; es findet sich immer noch in alten Geräten. Zwar konnte Asbest durch andere Werkstoffe ersetzt werden. Die kontinuierliche Steigerung der Strompreise sowie ihr geringer Wirkungsgrad von nur 34 Prozent machen die Nachtspeicherheizungen zunehmend unwirtschaftlich. Zudem sind sie unflexibel: Steigt oder sinkt die Außentemperatur unerwartet, kann die Wärmeabgabe der Heizung nicht sofort angepasst werden.

Asbest wurde insbesondere bei Wärmedämmungen und Isoliermaterial der älteren Geräte verwendet. Wenn Asbestfasern in die Luft gelangen, sind auch geringste Mengen gefährlich. Unproblematisch sind Geräte ab Baujahr 1977, bei denen der krebserzeugende Stoff nicht mehr verwendet wurde. Klärung, ob eine Nachtspeicherheizung asbesthaltige Fasern an die Umgebungsluft abgibt, kann ein Gutachten bringen (Kosten für Staubuntersuchung ab 75 Euro, Raumluftmessung circa ab 700 Euro). Das Gerät darf nur durch Fachpersonal geöffnet und von der Wand gelöst werden, da sonst Gesundheitsgefahren bestehen können. Wenn aus Alter und Bauart des Nachtspeicherofens hervorgeht, dass dieser Asbest enthält, kann der Mieter der Wohnung das Bauaufsichtsamt einschalten. Die Behörde kann die Anordnung treffen, dass die Notwendigkeit einer Sanierung durch ein (vom Eigentümer bezahltes) Sachverständigengutachten geprüft wird und dass anschließend gegebenenfalls ein Austausch des Heizsystems stattfindet. Wenn feststeht, dass in der Wohnung Asbestfasern freigesetzt werden, kann der Mieter vom Vermieter den Austausch des Nachtspeicherofens fordern. Bis zum Austausch kann eine Mietminderung von 50 Prozent vorgenommen werden.

Der Gesetzgeber hatte zunächst im Rahmen der seit 01.10.2009 wirksamen Energieeinsparverordnung 2009 Regelungen für eine stufenweise Abschaffung der Nachtspeicherheizungen getroffen.

Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) hat die Abschaffung der Nachtspeicherheizungen wieder rückgängig gemacht. Der frühere § 10a der EnEV 2009, welcher die Abschaffung regelte, wurde gestrichen. Grund dafür soll sein, dass Nachtspeicherheizungen zur Speicherung von Überkapazitäten des erzeugten Stroms dienen können. Der Nutzen dieser Maßnahme wird oft angezweifelt. Zumindest die durch die Netzeinspeisung von Solarstrom erzeugten Kapazitätsspitzen ergeben sich eher in den Sommermonaten.

Die Nutzung der Nachtspeicherheizungen findet jedoch hauptsächlich in der kalten Jahreszeit statt. Dazu kommt, dass in neuerer Zeit auch Batteriespeicheranlagen für Solarstrom verwendet werden, deren Anschaffung bereits von der KfW gefördert wird. Nachtstromspeicherheizungen sind in Anbetracht der Strompreise verhältnismäßig teuer im Betrieb. Bei einer energetischen Sanierung bzw. einer Erneuerung der Heizanlage sollte daher ein Systemwechsel in Erwägung gezogen werden.

Im Rahmen ihres Programmes "Energieeffizient Sanieren" für Privatkunden hat die KfW-Förderbank den Austausch einer Nachtspeicherheizung gegen ein moderneres Heizsystem und die fachgerechte Entsorgung des Altgerätes zeitweise mit einer Prämie pro Gerät bezuschusst. Diese Förderung ist Ende 2010 entfallen. Allerdings gibt es nach wie vor Förderungen für die Erneuerung einer veralteten Heizanlage auch als Einzelmaßnahme.

Ist der Weiterbetrieb einer Nachtspeicherheizung zunächst nicht zu vermeiden – etwa für Mieter – kann durch richtige Bedienung unter Umständen einiges Geld gespart werden. Ist das Gerät handgesteuert, kann der Wetterbericht verfolgt und die Heizung entsprechend eingestellt werden. In der Übergangszeit muss kurzfristig auf Schwankungen der Außentemperatur reagiert werden. Eine zu hohe Aufladung der Heizung und ein ständiges Anspringen des Lüfters sind zu vermeiden. Hält das wärmere Wetter länger an, kann das Gerät auch ausgeschaltet werden. Praktischer ist eine Aufladesteuerung mit einem Außentemperaturfühler. Diese kann bei älteren Geräten auch nachgerüstet werden.