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Rückwärtshypothek reverse mortgage Viele Immobilieneigentümer scheuen davor zurück, ihr Haus gegen eine Leib- oder Zeitrente an einen privaten Käufer zu veräußern. Grund: Der Käufer mag zwar derzeit noch solvent sein, ist dies aber in einigen Jahren vielleicht nicht mehr. Die eigene Altersvorsorge hängt dann von der Finanzlage eines relativ Unbekannten ab. Jedoch kann ein Immobilienverkauf auf Rentenbasis nicht nur mit Privatkäufern vereinbart werden. Aus den USA kommt das Konzept der Rückwärtshypothek oder "reverse mortgage". Dabei tritt als Vertragspartner eine Bank auf. Diese zahlt eine lebenslange Rente an den Hauseigentümer, dem ein lebenslanges Wohnrecht in seinem Objekt eingeräumt wird. Abgesichert wird per Hypothek auf die Immobilie. Oft bürgt die Bank im Verbund mit einer Lebensversicherung für die Rente.

Ein wichtiger Unterschied zur herkömmlichen Leibrente besteht darin, dass der Hauseigentümer bzw. Verkäufer bei der Rückwärtshypothek weiter für die Instandhaltung seiner Immobilie verantwortlich und dazu ggf. auch verpflichtet ist. Der Rentner bleibt zunächst Eigentümer – sogar ein Verkauf durch den Rentenempfänger zu dessen Lebzeiten bleibt möglich. Erst bei seinem Ableben wird die Immobilie verwertet; der Verkaufserlös dient zur Tilgung des Darlehens. Den Rest bekommen die Erben, die die Möglichkeit haben, das Haus gegen Ablösung der Hypothek selbst zu erwerben.

In Deutschland ist die Rückwärtshypothek noch wenig gebräuchlich. Es werden jedoch derzeit bei einigen Anbietern entsprechende Konzepte erarbeitet.