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Stichwort English Beschreibung
Laubrente annual foliage compensation Als Laubrente bezeichnet man eine bestimmte Ausgleichszahlung im Nachbarrecht. Fallen von einem Baum Blätter oder Nadeln in größerer Menge auf das Nachbargrundstück, kann der Nachbar vom Grundstückseigentümer Ersatz der ihm für diesen Laubfall zusätzlich entstehenden Reinigungs- bzw. Laubentfernungskosten verlangen. Diese Zahlung bezeichnet man – da sie abhängig von der Jahreszeit regelmäßig wiederholt werden muss – als Laubrente.

Ein maßgebliches Urteil dazu hat der Bundesgerichtshof am 14.11.2003 gefällt (Az. V ZR 102/03). Es ging dabei um herabgefallene Kiefernnadeln. Der Kläger hatte einen jährlichen Ausgleichsanspruch in Höhe von 204 Euro geltend gemacht. Voraussetzung ist nach dem BGH, dass kein Anspruch des Nachbarn auf Entfernung der überhängenden Zweige besteht und dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch das Laub / die Nadeln vorliegt. Ein Anspruch auf Beseitigung der Zweige kann sich z.B. ergeben, wenn die Bäume (ggf. infolge jahrelangen Wachstums) nach den landesrechtlichen Regelungen über Pflanzabstände zu nah an der Grundstücksgrenze stehen; hier regelt das Landesrecht jedoch auch Ausschlussfristen, nach deren Ablauf der Nachbar kein Recht auf ein Zurückschneiden mehr hat (z.B. Bayern: 5 Jahre).