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Stichwort English Beschreibung
Pachtaufhebungsentschädigung compensation for termination of a lease Müssen aufgrund einer städtebaulichen Maßnahme Pachtverträge vorzeitig aufgelöst werden, haben die Pächter Anspruch auf eine Pachtaufhebungsentschädigung (§ 185 BauGB). Durch die Entschädigung werden die Vermögensnachteile ausgeglichen, die den Pächtern durch die Auflösung entstehen. Berechnungsgrundlage für die Entschädigung sind die durch den Entzug des Pachtgrundstücks bedingte Einkommensschmälerung und die durch die Einstellung des Pachtbetriebes entstehenden Investitionsverluste, die der Pächter erleidet. Wird nur ein Teil des Pachtgrundstücks umgewidmet oder enteignet, dann ist auch die Wertminderung des Restgrundstücks bzw. des Restbetriebes zu berücksichtigen, welche durch erforderlich werdende Umwege oder infolge von Durchschneidungen des Grundstücks entsteht.

Die Höhe der Entschädigung hängt auch von der Zeitspanne ab, die der Pachtvertrag bei Fortsetzung noch angedauert hätte. Ein Pachtvertrag mit langer Laufzeit und niedrigem Pachtzins führt damit zu einer hohen Entschädigung. Hat der Pächter ein Recht auf Fortsetzung der Pacht nach § 595 des Bürgerlichen Gesetzbuches, ist dies ebenfalls zu berücksichtigen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die wirtschaftliche Existenz des Pächters von der Nutzbarkeit des Grundstücks abhängt. Von Verpächterseite wird oft vorgebracht, dass ein langfristiger Pachtvertrag mit niedriger Pacht den Grundstückswert negativ beeinflusst und sich dies auch auf die Pachtaufhebungsentschädigung negativ auswirken müsse.

Bezieht sich der aufgehobene Pachtvertrag auf kleingärtnerisch genutztes Land, muss die Gemeinde nach § 185 Absatz 3 BauGB nicht nur die Entschädigung zahlen, sondern auch Ersatzland zur Verfügung stellen.