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Stichwort English Beschreibung
Schornsteinfegergesetz German act regulating the work of chimney sweeps Das Schornsteinfegergesetz (SchfG) wurde 1969 erlassen und seitdem verschiedentlich geändert. .

Das Gesetz enthielt unter anderem Regelungen über Kehrbezirke, über den Bezirksschornsteinfegermeister und seine Bestellung, über die Berufsausübung, Aufsichtsbehörden und Versorgungsansprüche. Es ermächtigt die Länder zum Erlass von Gebührenordnungen für die Dienstleistungen der Schornsteinfeger.

Da die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Schornsteinfegergesetz ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, wurde eine Reform der Regelung beschlossen. Am 01.01.2013 wurde das Schornsteinfegergesetz vom neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) abgelöst. Von diesem Zeitpunkt an wird das Amt des Bezirksschornsteinfegermeisters durch das eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ersetzt. Dieses Amt wird nach öffentlicher Ausschreibung für sieben Jahre vergeben. Grundsätzlich herrscht dann im Schornsteinfegerwesen freier Wettbewerb. Bestimmte Tätigkeiten (insbesondere Feuerstättenschau, Bauabnahme, umweltschutzrechtliche Messungen) müssen jedoch vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Bereits seit 01.01.2010 sind auch Bewerber aus anderen EU-Staaten bei entsprechender Qualifikation als Bezirksschornsteinfegermeister zu bestellen. Von diesem Datum an werden frei werdende Kehrbezirke öffentlich ausgeschrieben und es findet eine Bestellung für sieben Jahre statt.