Lexikon durchsuchen:

Stichwort English Beschreibung
Überbelegung overcrowding; overoccupation Eine Überbelegung der Mietwohnung mit mehr Personen, als im Mietvertrag vorgesehen sind, kann einen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages darstellen. Die Überbelegung allein reicht jedoch dafür nicht aus. Es kommt zusätzlich darauf an, ob die Wohnung aufgrund von Ausstattung, Grundriss etc. für die Personenzahl ungeeignet ist und sich dies in einer verstärkten Abnutzung oder Beschädigung der Wohnung ausdrückt. Auch die Lebensgewohnheiten der Bewohner können eine Rolle spielen (Belästigung anderer Mieter). Die Rechte des Vermieters müssen in erheblicher Weise verletzt sein.

Die außerordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sich die Personenzahl allmählich durch Zuzug von Lebensgefährten und Geburt von Kindern erhöht hat. Will der Vermieter in einem solchen Fall kündigen, kann er den Weg der entsprechend begründeten ordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist einschlagen. Eine Überbelegung kann nämlich einen Kündigungsgrund nach § 573 Abs. 1 BGB darstellen. Das Amtsgericht Stuttgart erklärte eine ordentliche Kündigung in einem Fall für wirksam, in dem ein Paar mit zwei Kindern in eine Dachgeschosswohnung mit 64 Quadratmetern eingezogen war. Nach und nach bekam das Paar vier weitere Kinder, so dass schließlich acht Personen in der Wohnung lebten. Eine außergewöhnliche Abnutzung der Wohnung konnte vom Vermieter nachgewiesen werden (AG Stuttgart, Urteil vom 24. Mai 2011, Az. 37 C 5827/10).