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Stichwort English Beschreibung
Isolierverglasung double glazing Isolierverglasung dient der Wärmedämmung. Es gibt auch Isolierglasfenster, die speziell zur Schalldämmung ausgelegt sind und häufig in Wohnungen an viel befahrenen Straßen zum Einsatz kommen.

Die Nachrüstung von Isolierfenstern in einer Mietwohnung kann eine Modernisierungsmaßnahme sein, die den Vermieter berechtigt, die Miete zu erhöhen. Ausreichend ist die Isolierverglasung sämtlicher Fenster auf der Straßenseite einer Wohnung. Der Austausch eines einzigen Fensters rechtfertigt keine Mieterhöhung. Wenn durch die Isolierfenster derart viel zusätzliches Lüften nötig wird, dass dadurch die eingesparte Wärme komplett wieder verloren geht, liegt keine Gebrauchswertverbesserung der Wohnung vor.

Der Mieter muss grundsätzlich den Einbau von Isolierfenstern dulden, da diese Maßnahme der Energieeinsparung dient und die Wohnung qualitativ verbessert. Nach der Rechtsprechung muss der Mieter es jedoch nicht hinnehmen, wenn Fenster mit einer um ein Drittel geringeren Fensterfläche eingebaut werden.

Seit der Mietrechtsreform vom 1. Mai 2013 ist das Recht des Mieters auf eine Mietminderung eingeschränkt, wenn es sich um energetische Modernisierungsmaßnahmen handelt. Der Mieter darf in den ersten drei Monaten während der Bauarbeiten nicht wegen Beeinträchtigungen wie Arbeitslärm oder Schutzplanen vor den Fenstern weniger Miete zahlen. Auch der Einbau neuer Isolierfenster kommt als energetische Modernisierungsmaßnahme in Betracht. Voraussetzung: Der Fenstertausch muss zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen. Nachgewiesen werden kann dies aufgrund der Wärmedurchgangswerte der alten und der neuen Fenster. Seit der Mietrechtsreform können bei den Werten der Bauteile anerkannte Pauschalwerte angesetzt werden (§ 555c BGB).